Piwik Webtracking Image

FÜNF FRAGEN ZUM: Beteiligungsgesetz

31.08.2009
2023-08-30T11:24:05.7200Z
2 Min

Wie beurteilen Sie das Urteil zum Vertrag von Lissabon?

Sehr zu begrüßen ist die Stärkung der Integrationsverantwortung von Bundestag und auch Bundesrat. Das Gericht setzt damit die Linie fort, die der Verfassungskonvent vorgegeben hat. Zu kritisieren ist der durch die Gründe vermittelte Eindruck, als sei die europäische Integration mit dem Vertrag von Lissabon an ihre Grenzen gelangt oder jeder weitere Schritt könne vom Gericht unterbunden werden. Mit der vom Grundgesetz vorgeschriebenen Europarechtsfreundlichkeit hat das wenig zu tun. Mit Begriffen wie "Letztentscheidungsrecht" und "Reservekompetenz" werden geradezu Machtansprüche in eigener Sache angemeldet.

Welche Folgen erwarten Sie für das Verhältnis zwischen BVerfG und EuGH?

Das BVerfG verwehrt dem Europäischen Gerichtshof allen Ernstes die Fortbildung des EU-Rechtes, also die Entwicklung von Richterrecht, das für die eigene Rechtsprechung des Verfassungsgerichts bekanntlich große Bedeutung hat. Bei aller Kritik an manchen EuGH-Entscheidungen sind die Karlsruher Richter daran zu erinnern, dass sie bei Fragen hinsichtlich der Auslegung der Verträge oder über die Gültigkeit und die Auslegung von Handlungen der EU-Organe zur Anrufung des EuGH verpflichtet sind.

Hat der Bundestag gut daran getan, beim Begleitgesetz auf Formulierungshilfen der Regierung zu verzichten?

Das vom Bundestag gewählte Verfahren ist völlig richtig. Wenn es um die Machtbalan-ce zwischen Bundesregierung und Bundestag und die parlamentarische Kontrolle der Regierung geht, tut das Parlament gut daran, eigenständig aktiv zu werden und nicht auf Angebote der Regierung zu warten. Ich habe mich als Delegierter des Bundestages ebenso verhalten und die Ressourcen des Bundestages, wozu natürlich auch der Wissenschaftliche Dienst gehört, und den Sachverstand der Fachausschüsse genutzt.

Sind die Abgeordneten bisher zu zurückhaltend gewesen bei der Mitwirkung in EU-Angelegenheiten?

Der pauschale Vorwurf ist unberechtigt. Er übersieht völlig, dass es der Bundestag und die anderen nationalen Parlamente gemeinsam mit dem Europaparlament waren, die den Grundrechte- und anschließend und gegen massive Widerstände hoher Regierungsbeamter auch den Verfassungskonvent erkämpft haben.

Wagen Sie eine Prognose hinsichtlich der noch ausstehenden Ratifizierungen?

Es ist sehr wichtig für das Referendum in Irland, dass das deutsche Ratifikationsverfahren vorher abgeschlossen ist. Die der Regierung von Irland gemachten Zugeständnisse, vor allem aber die Richtigstellung abwegiger Behauptungen der Vertragsgegner haben bereits zu einem Meinungsumschwung in Irland geführt. Ich bin also zuversichtlich.

Die Fragen stellte

Steffi Menzenbach.