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Kurz notiert

21.09.2009
2023-08-30T11:24:07.7200Z
2 Min

Bayerischer Elektroverband spendete CSU 600.000 Euro

Die CDU erhielt eine Spende über 106.000 Euro von der Hamburger "Berenberg Bank Joh. Berenberg Gossler & Co.". Dies geht aus einer Unterrichtung (16/13929) des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) hervor. 100.000 Euro gingen vom Verband der Chemischen Industrie e.V. aus Frankfurt/Main auf das Konto der Partei. Der Verband der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie e.V. aus München spendete 600.000 Euro an die CSU und 150.000 an die FDP. Ebenfalls an die CSU gingen mehr als 124.000 Euro von der Firma Scheffel Grund GmbH aus München. Von der Versicherung Allianz SE konnte die CSU 60.001 Euro verbuchen. Auf das Konto der FDP flossen 150.000 Euro von der Deutschen Vermögensberatung AG. 100.000 spendete die Allfinanz Deutsche Vermögensberatung AG aus Frankfurt/Main den Liberalen.

Überschuldete Unternehmen

Überschuldete Unternehmen müssen weiterhin nicht Insolvenz anmelden, wenn die Weiterführung des Unternehmens "überwiegend wahrscheinlich" ist. Das beschloss der Bundesrat am 18. September. Der durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz dahingehend geänderte Überschuldungsbegriff soll bis zum 31. Dezember 2013 weiter gelten. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 8. September (16/13980).

Bei Kindesmissbrauch auf Rechte der Staaten gepocht

Die FDP-Fraktion möchte sichergestellt wissen, dass ein Rahmenbeschluss der Europäischen Union, der den sexuellen Missbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Kindern bekämpfen soll, nur dann in die Kompetenz der EU fällt, wenn er Verbindungen zur organisierten Kriminalität aufweist. Ansonsten müssten die EU-Mitgliedstaaten diesen Bereich selber regeln, fordern die Liberalen in einem Antrag (16/13704). Außerdem fordert die FDP-Fraktion, die Bundesregierung solle bei den weiteren Verhandlungen darauf hinwirken, dass die Vorschriften des Rahmenbeschlusses so ausgestaltet würden, dass die im deutschen Recht vorgenommene Harmonisierung des Sexualstrafrechts beibehalten wird.

»Zu spät auf Ereignisse aufmerksam gemacht«

Das Parlamentarische Kontrollgremium moniert, dass es "in einigen Einzelfällen" zu spät auf bestimmte nachrichtendienstliche Vorgänge aufmerksam geworden ist. Dies sei erst durch Veröffentlichung in den Medien geschehen, heißt es in dem Bericht über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes, der jetzt als Unterrichtung (16/13968) vorliegt. Der Bericht umfasst den Zeitraum Januar 2008 bis August dieses Jahres. Insgesamt bestünde aber der Eindruck, dass die Regierung das Gremium "angemessen und zeitnah" über relevante nachrichtendienstliche Vorgänge unterrichtet hat.