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Bald wasserdicht

VERSORGUNG Bundesgerichtshof fällt Grundsatzentscheidung

11.01.2010
2023-08-30T11:25:45.7200Z
3 Min

Wenn deutsche Wasserversorger Post von Hermann Daiber erhalten, schrillen die Alarmglocken. Der Beamte der hessischen Kartellbehörde kämpft seit rund 15 Jahren gegen überhöhte Wasserpreise. Die öffentliche Versorgung fühlt sich an den Pranger gestellt. Jetzt liegt die Thematik beim Bundesgerichtshof. Es geht um mehr als um ein paar Euro Preisunterschied. Die Kernfrage lautet: Ist die öffentliche Wasserwirtschaft in Deutschland die richtige Lösung?

Die Meinungen prallen hart aufeinander: Marktwirtschaftler wollen ebenso wie bei Strom und Gas auch die Wasserversorgung für den Wettbewerb öffnen, wenn es denn sein muss unter staatlicher Aufsicht und Kontrolle. Für andere ist Wasser eine Form der kommunalen Daseinsvorsorge. Hermann Daiber will die Wasserversorger und ihre Preispolitik "nicht unter Generalverdacht" stellen. "Wir wollen nur die schwarzen Schafe rausfiltern", wehrt sich der Beamte des hessischen Wirtschaftsministers. Den ersten großen Erfolg hatten Daiber und sein kleines Team Ende 2008. Damals bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt/Main im Wesentlichen die Verfügungen der Behörde gegen die Wasserversorger der Städte Wetzlar, Kassel und Frankfurt. Die Unternehmen legten Beschwerde gegen die geforderten Preissenkungen von 30 bis 40 Prozent ein, so dass die Verbraucher in den drei Städten jetzt mit Spannung auf das höchstrichterliche Urteil aus Karlsruhe warten, das in diesen Tagen gefällt werden soll. Der Arm der hessischen Kartellwächter scheint kurz. Sie können nur gegen die Preise privatrechtlicher Unternehmen vorgehen. "Von den derzeit 399 hessischen Wasserwerken erfüllen nur 47 diese Voraussetzung", erklären die Kartellexperten des hessischen Wirtschaftsministers. Die anderen Versorger stellen ihren Abnehmern Gebühren auf Grundlage öffentlich rechtlicher Satzungen in Rechnung und sind damit der kartellrechtlichen Aufsicht entzogen.

Doch das ficht Hermann Daiber und sein Team nicht an. Gegen 13 Versorger wurden bisher Verfahren eingeleitet, die Hälfte davon läuft noch oder liegt bei den öffentlichen Gerichten. Immerhin sind die Preise in Wiesbaden und Eschwege fast doppelt so hoch wie im Mainstädtchen Mühlheim.

Grundsätzlich wendet die hessische Kartellbehörde das Vergleichsmarktprinzip an. Daiber sucht bundesweit ein Unternehmen, das dem ausgewählten in Hessen strukturell gleicht, aber günstigere Preise bietet.

Preissenkungsverfügung

Passt alles zusammen, wird eine Preissenkungsverfügung versandt, die das betroffene Unternehmen dann vor Gericht anfechten kann. Das Instrumentarium zur Beurteilung der Wasserpreise haben die Kartellwächter in den zurückliegenden Jahren erheblich verbessert. So werden in der Regel Musterabnahmefälle für normale Familien und größere Wohnobjekte gebildet.

Den Wasserversorgern reicht das nicht. Sie halten die Wasserpreise in Deutschland für individuell und werden dabei unterstützt von Robert Holländer, dem Leiter des Instituts für Infrastruktur und Ressourcenmanagement an der Universität Leipzig. Der Professor hat die "Bedeutung der regionalen Rahmenbedingungen" in zwei Gutachten aufgearbeitet und kommt zu dem Schluss, dass "die Kostenstruktur der Wasserversorger durch eine hohe Komplexität an Wechselbeziehungen gekennzeichnet ist". Damit steht jedes Wasserversorgungsunternehmen vor der Aufgabe, seine individuellen Kosten transparent zu machen. Auch der Bundesgerichthof hat schon angedeutet, dass ein Vergleich der Wasserpreise infolge unterschiedlicher Wassergewinnungsarten, der topografischen Struktur und der Siedlungsdichte in den Versorgungsgebieten schwierig ist.

Wenn das höchste Gericht jedoch das von Hessen favorisierte Vergleichsmarktprinzip grundsätzlich anerkennt, kommen auf die Versorger harte Zeiten zu. Harald Kiesel und Jörg Schielein von der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Rödl und Partner verweisen darauf, dass vor allem unterschiedliche Regelungen der Länder bei den Kalkulationsgrundlagen hauptverantwortlich für die starke Spreizung der Preise und Gebühren sind. "35 Prozent der Gesamtkosten in der Wasserversorgung sind Kapitalkosten. Die unterschiedlichen länderspezifischen Kalkulationsgrundlagen führen zu Preisunterschieden von bis zu 50 Prozent", bemerkten die Gutachter.