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Opposition für Grundgesetzänderung

01.02.2010
2023-08-30T11:25:46.7200Z
1 Min

GRUNDGESETZ

Die Opposition dringt auf eine Verfassungsänderung zum Schutz von Homosexuellen vor Diskriminierung. Über entsprechende Gesetzentwürfe der SPD-Fraktion (17/254) sowie der Fraktionen Die Linke (17/472) und Bündnis 90/Die Grünen (17/88) debattierte der Bundestag am 29. Januar in erster Lesung. Ziel der drei Vorlagen ist es, in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität aufzunehmen.

Im Bundesrat war eine Initiative der drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg für eine solche Verfassungsänderung im vergangenen November gescheitert. Die für solche Änderungen erforderliche Zweidrittelmehrheit zeichnet sich auch im Bundestag nicht ab, wie in der Debatte über die drei Oppositionsvorlagen deutlich wurde. Darin lehnten Redner der Unionsfraktion eine solche Ergänzung des Grundgesetzes entschieden ab. Bereits der allgemeine Gleichheitssatz des Verfassungsartikels 3 schütze vor Diskriminierung, sagte der CDU-Abgeordneten Jan-Marco Luczak. Auch der FDP-Parlamentarier Marco Buschmann betonte, es fehle in Deutschland nicht am verfassungsrechtlichen Schutz der sexuellen Identität.

Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck forderte dagegen, Schwule, Lesben und Transgender "endlich in unserer Verfassung vor Benachteiligungen zu schützen". Die SPD-Parlamentarierin Christine Lambrecht hielt der Koalition vor,

der Grundgesetzänderung allein aus ideologischen Gründen die Zustimmung zu verweigern. Für die Linksfraktion verwies die Abgeordnete Barbara Höll darauf, dass es noch immer keine vollständige Gleichstellung von Homo- mit Heterosexuellen gebe.