ZUSATZBEITRÄGE - Bittere Pillen für gesetzlich Krankenversicherte
01.02.2010
1 Min
Kopfpauschale
Jeder Versicherte zahlt einen einheitlichen Pauschalbetrag (= Kopfpauschale oder Gesundheitsprämie) als persönlichen Beitrag für die Krankenkasse. Der Sozialausgleich soll über das Steuersystem erfolgen.