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Wechsel der roten Roben

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Voßkuhle wird Präsident, Kirchhof sein Vize. Und Paulus wird Richter

08.03.2010
2023-08-30T11:25:49.7200Z
3 Min

Andreas Voßkuhle heißt der neue Präsident der Bundesverfassungsgerichts. Er tritt damit die Nachfolge von Hans-Jürgen Papier an. Der Wahlausschuss des Bundestages, der für die Richter am höchsten deutschen Gericht zuständig ist, wählte den 46-jährigen Juristen am 5. März in dieses Amt. Der frühere Rektor der Universität Freiburg im Breisgau war vor rund zwei Jahren von der SPD als Richter vorgeschlagen worden. Vorausgegangen waren damals Querelen zwischen CDU und SPD um die durch die Pensionierung von Winfried Hassemer frei werdende Richterstelle in Karlsruhe. Voßkuhle wurde damals gleich Vorsitzender des zweiten Senats, was gleichbedeutend mit dem Amt des Vizepräsidenten ist.

Papier geht, Paulus kommt

Stellvertreter Voßkuhles wird der Tübinger Jurist Ferdinand Kirchhof, seit Oktober 2007 Richter am Bundesverfassungsgericht. Der 59-Jährige ist der Bruder Paul Kirchhofs, der von 1987 bis 1999 ebenfalls Richter am Bundesverfassungsgericht war.

Der Wahlausschuss bestimmte außerdem am 5. März Andreas Paulus zum Verfassungsrichter. Die CDU/CSU-Fraktion hatte das ihr eigentlich zustehende Vorschlagsrecht an die Liberalen abgetreten. Durch die Benennung von Paulus kann Papier in den Ruhestand treten. Er musste, dem Gesetz nach, solange auf seinem Posten ausharren, bis sein Nachfolger gewählt war.

Paulus, bis dahin nur in Fachkreisen bekannter Völkerrechtler, überschreitet mit seinen 41 Jahren das für Bundesverfassungrichter geltende Mindestalter gerade einmal um ein Jahr. Er hat zur Zeit den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Georg-August-Universität in Göttingen inne. Er studierte in Göttingen, Genf, München und Harvard (US-Bundesstaat Massachusetts).

Der Wahlausschuss hat ausschließlich die Aufgabe, die Hälfte der Bundesverfassungsrichter zu wählen. Die zwölf Mitglieder sind proportional zur Stärke der von ihnen vertretenen Fraktion vertreten. Über den Ablauf der Sitzung haben die Mitglieder Stillschweigen zu bewahren. Die andere Hälfte der Richter wählt das Plenum des Bundesrates mit Zweidrittelmehrheit.

Wolfgang Neskovic (Die Linke), Vorsitzender der Wahlausschusses, hielt auch nach der Wahlausschusssitzung an seiner Auffassung fest, dass es öffentliche Anhörungen über die Kandidaten geben müsse, dies sei "der richtige Weg", um die Richterwahl aus dem Hinterzimmer in die öffentliche Wahrnehmung zu holen. Der 61-jährige Lübecker, der von 2002 bis 2005 Richter am Bundesgerichtshof war, findet: "Wir brauchen mehr Transparenz und Teilhabe der Öffentlichkeit".

Anhörungen über Kandidaten

Zustimmung findet Neskovic bei Jerzy Montag von Bündnis 90/Die Grünen. Der Abgeordnete fordert, dass es endlich Zeit werde, die Richterinnen und Richter des Verfassungsgericht in einem "transparenten und demokratischen Verfahren" zu wählen. Montag plädiert für öffentliche Anhörungen im Rechtsausschuss und eine Wahl ohne weitere Aussprache im Plenum des Bundestags. "Das wird die Legitimität des Gerichts steigern und die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland festigen", ist der 63-Jährige überzeugt.

Die Fraktion der Grünen hatte bereits im Juni 2008 einen Gesetzentwurf (16/9628) und einen Antrag (16/9927) mit diesem Ziel eingebracht. Beide scheiterten im Plenum des Parlaments.

Ganz anderer Meinung sind Vertreter der beiden großen Fraktionen im Wahlausschuss: Günter Krings (CDU) warnt - mit Blick auf die Vereinigten Staaten - vor Experimenten. Die Qualität der Richter müsse oberste Priorität haben. Der 40-jährige Abgeordnete aus Mönchengladbach, der seit 2002 im Parlament sitzt, warnt vor "langwierigen Anhörungen". Wenn man die mache, "setzen sich am Ende durchschnittliche Richter durch, nur weil die noch nirgendwo angeeckt sind". Und auch die ehemalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) äußert sich ablehnend zu dem Vorschlag. Die Parlamentarierin findet, dass die Wahl der Verfassungsrichter in der bisherigen Form beibehalten werden solle. Sie hätten "im Großen und Ganzen" zu "sehr guten Personalentscheidungen" geführt. Zypries ist der Meinung, dass öffentliche Präsentationen "die Gefahr bergen, dass nicht die Besten, sondern die besten Darsteller ausgesucht werden".

Hans-Jürgen Papier kann diese Diskussionen hinter sich lassen. Sein vorgetragenes Verdikt zur Vorratsdatenspeicherung war sein letztes Urteil. Während seiner zwölfjährigen Amtszeit, davon acht als Präsident, hat er dem Bundesverfassungsgericht seinen Stempel aufgedrückt. Der 66-jährige hat nun bald mehr Zeit für seine Hobbys. Der Chef des höchsten deutschen Gerichts zieht jetzt die rote Richterrobe aus und geht in den Ruhestand. Der Wahlausschuss hat am 5. März dafür gesorgt, dass die Weichen neu gestellt sind.