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Konsequenzen aus »komplexem Urteil«

VORRATSDATENSPEICHERUNG Innenausschuss debattierte über Karlsruher Richterspruch

08.03.2010
2023-08-30T11:25:49.7200Z
2 Min

Einen Tag nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat der Karlsruher Richterspruch am 3. März den Innenausschuss des Bundestages beschäftigt. Dabei ging es auch um die Konsequenzen aus dem Urteil für die weiteren Verhandlungen zu dem vom Europäischen Parlament abgelehnten Swift-Abkommen mit den USA zum Austausch von Bankverbindungsdaten sowie zum Abkommen zwischen der EU und den USA zur Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen. Die Verfassungsrichter hatten das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt.

In den Ausschussberatungen wurden auch unterschiedliche Positionierungen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP deutlich. Während die Unions-Fraktion vor einer "Schutzlücke" als Folge des Urteils warnte, wandte sich die FDP-Fraktion dagegen, bei den Beratungen über das weitere Vorgehen "Drohszenarien" mit Blick auf etwaige Terrorgefahren aufzubauen. Auch vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung Anfang 2008 habe es bereits Strafverfolgung gegeben.

Die Unions-Fraktion kündigte an, das Urteil zusammen mit dem Koalitionspartner genau prüfen zu wollen. Nachgedacht werde auch darüber, warum man "in toto" Daten an die USA geben müsse, statt diese selbst auszuwerten und gegebenenfalls die Ergebnisse an die Vereinigten Staaten weiterzugeben. Außerdem verwies die Union darauf, dass nach der Karlsruher Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung die gespeicherten Daten zu löschen seien. Dabei stelle sich die Frage, wie mit Daten umgegangen werden soll, die bereits abgerufen und in strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeflossen sind.

Wie die FDP-Fraktion sahen auch die Oppositionsfraktionen Auswirkungen des Urteils für das Swift- und das Passagierdatenabkommen und wollten wissen, wie die Bundesregierung damit in den weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene umgehen wolle. Die SPD-Fraktion betonte, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht allein die Vorratsdatenspeicherung betreffe, sondern auch die Frage, in welchem Umfang Daten ohne Anlass gespeichert werden. Die Grünen-Fraktion unterstrich, dass nach dem Richterspruch die Spielräume für weitere anlasslose Datensammlungen sehr eng seien. Die Linksfraktion warf der Union vor, nach dem Karlsruher Urteil weiter machen zu wollen wie bisher. Das Bundesinnenministerium betonte, dass Deutschland auch die Verpflichtung habe, die dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zugrunde liegende EU-Richtlinie umzusetzen.

Es gehe jetzt darum, das "komplexe Urteil" umzusetzen, sagte ein Ministeriumsvertreter. Er hob zugleich die Bedeutung von Telekommunikationsverbindungsdaten für die Terrorabwehr hervor. "Terrorbekämpfung ohne Verbindungsdaten geht schlicht nicht", sagte er.