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Kluft in der Koalition

DATENSCHUTZ In der Frage einer Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung sind Union und FDP uneins

29.03.2010
2023-08-30T11:25:52.7200Z
3 Min

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schien sich der Opposition am 26. März eine schöne Gelegenheit zu bieten, die Regierungskoalition von Union und FDP im Bundestag als uneinig und zerstritten vorzuführen: Es ging um einen Grünen-Antrag mit dem Titel "Keine Vorratsdatenspeicherungen über den Umweg Europa" (17/1168), und genüsslich nutzte der SPD-Abgeordnete Gerold Reichenbach die Debatte, um die gegensätzlichen Einschätzungen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Innen-Ressortchef Thomas de Maizière (CDU) nach dem Karlsruher Richterspruch aufzulisten: "Sie sagt: Ich freue mich über das Urteil. Er sagt: Bei dem Urteilsspruch ist keine Freude aufgekommen. Sie sagt: Wir dürfen die Bedeutung der Vorratsdatenspeicherung für die Terrorabwehr nicht überbewerten. Er sagt: Wir müssen die Sicherheitslücke klug, maßvoll und zügig schließen. Sie sagt: Es ist nicht der Zeitpunkt für nationale Schnellschüsse. Er sagt: Wir müssen schnell handeln."

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang März die Gesetzesregelung zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig erklärt. Nun ist es kein Geheimnis, dass die Justizministerin, die selbst noch zu Oppositionszeiten gegen das von der großen Koalition 2007 beschlossene Gesetz in Karlsruhe geklagt hatte, die Vorratsdatenspeicherung etwas anders sieht als die Union. Gleichwohl fanden die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz und der CDU-Parlamentarier Michael Grosse-Brömer in der Debatte eine gemeinsame Formel, um die Vorhaltungen der Opposition zu parieren: "So sorgfältig wie nötig und so schnell wie möglich" wird die Koalition nach ihren Worten auf das Urteil der Verfassungsrichter reagieren.

Die unterschiedlichen Positionen beider Koalitionsfraktionen wurden damit nicht eingeebnet. Unions-Abgeordnete verwiesen darauf, dass der Staat die Bürger vor schweren Straftaten zu schützen habe und ohne die gespeicherten Daten eine "Schutzlücke" bestehe. Man brauche auch künftig diese Form der Datenspeicherung, um effizient etwa gegen Kinderschänder vorgehen zu können, argumentierte Grosse-Brömer. Auch habe das Bundesverfassungsgericht keineswegs die Vorratsdatenspeicherung als solche für nichtig erklärt, sondern bei der Datensicherung und Datenverarbeitung angesetzt. Zudem stehe in dem Urteil, dass die Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung schwerster Verbrechen geeignet und notwendig sei. Der CSU-Parlamentarier Michael Frieser mahnte, sich "wirklich schnell" mit den "Sicherheitslücken" zu befassen.

Kein Anlass zur Hektik

Dagegen sah der FDP-Abgeordnete Christian Ahrendt "keine Sicherheitslücke" und auch "keine Veranlassung, in Hektik zu verfallen". Nach der Entscheidung des Verfassungerichts gehe es auch um die "Freiheitswahrnehmung". Diese "verdient es nicht, dass alltägliche Daten erfasst, gesammelt, gespeichert" würden und dadurch "ein Gefühl der Überwachung" entstehe. Auch habe die EU-Justizkommissarin Viviane Reding bereits angekündigt, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überprüfen zu wollen. In diesem Zusammenhang sei zudem zu klären, ob diese Richtlinie mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar sei. Man müsse nicht "jetzt übereilt noch etwas umsetzen bei einer Richtlinie, die ohnehin auf dem Prüfstand steht". Daher bedürfe es auch nicht des "etwas populistischen" Grünen-Antrages.

In der Vorlage fordern die Grünen die Bundesregierung auf, auf eine vollständige Aufhebung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hinzuwirken. Der Grünen-Parlamentarier Konstantin von Notz betonte, die "anlasslose, massenhafte Speicherung individueller Kommunikationsdaten" sei ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre aller Bürger. Es gebe nicht zu viel Datenschutz, sondern "viel zu wenig Datenschutz". Zudem sei die Vorratsdatenspeicherung "für mindestens 99,9 Prozent aller Straftaten absolut nutzlos".

Für die Linksfraktion sagte ihr Abgeordneter Jan Korte, bei der Vorratsdatenspeicherung gehe es darum, dass "ohne Anlass, ohne Verdacht das Kommunikationsverhalten von 80 Millionen Bundesbürgern komplett registriert wird". Zwar habe das Verfassungsgericht es nicht für völlig unmöglich erklärt, die EU-Richtlinie umzusetzen, doch müsse man nicht alles machen, was juristisch und technisch möglich sei.

Reichenbach sagte, Leutheusser-Schnarrenberger müsse "Regelungen finden, die den Anforderungen der Freiheitsprinzipien unseres Grundgesetzes und der inneren Sicherheit genügen", scheine sich aber "wegducken" zu wollen. Die FDP-Abgeordnete Piltz bescheinigte im Gegenzug der SPD "politische Amnesie". Schließlich habe die SPD die Vorratsdatenspeicherung verabschiedet und nicht ihre Fraktion.