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Kurz notiert

29.03.2010
2023-08-30T11:25:52.7200Z
2 Min

Konzept für Sicherheit bei den Eisenbahnen gefordert

Die Bundesregierung soll ein Konzept für eine Weiterentwicklung der Gewährleistung der Sicherheit der Eisenbahn in Deutschland vorlegen. Das fordern die Fraktionen der CDU/CSU und FDP in einem Antrag (17/1162), der am 25. März an die Ausschüsse überwiesen wurde. Das Konzept soll unter anderem eine Stärkung der Verantwortung und der Rechte des Betriebsleiters und eine der Sicherheitsrichtlinie 2004/49/EG konforme Regelung im allgemeinen Eisenbahngesetz zum Bau betriebssicherer Fahrzeuge enthalten. Weiter sollen die Fahrgastrechte im Hinblick auf rechtzeitige und umfassende Informationen über Alternativen bei Zugausfällen verbessert und die Entwicklung und Erprobung innovativer Schienenfahrzeuge gefördert werden.

Kostenlose Warteschleifen bei Service-Nummern

Warteschleifen bei telefonischen Mehrwertdiensten sollten kostenfrei sein. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/1029) und zielt dabei insbesondere auf 0900er und 0180er Rufnummern, die meist Informationen zu fehlerhaften Produkten oder Auskünfte bei Problemen mit dem Handy oder bei Flugbuchungen bieten. "Teure Warteschleifen bei kostenpflichtigen Mehrwertdienste- oder Service-Rufnummern scheinen bei vielen Unternehmen zum Geschäftsmodell zu gehören", begründet die Fraktion ihren Vorstoß. Es würden dadurch viele Millionen Euro zu Lasten der Verbraucher verdient. Anrufer sollten nach Meinung der SPD erst dann zahlen müssen, "wenn sie tatsächlich mit einem Berater verbunden sind". Der Antrag wurde am 25. März an die Ausschüsse überwiesen.

Beitritt zur Weltzollunion möglich

Zollunionen wie der Europäischen Union soll der Beitritt zur Weltzollunion (WZO) ermöglicht werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Abkommens vom 15. Dezember 1950 über die Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens (17/759), stimmte der Bundestag am 25. März auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (17/1207) zu. In der Begründung heißt es, im Vorgriff auf die Änderung der WZO-Konvention seien der damaligen Europäischen Gemeinschaft bereits die gleichen Rechte und Pflichten eingeräumt, wie einem WZO-Mitglied. Nach dem Vertrag über die Europäische Union werde die EU Rechtsnachfolger der Europäischen Gemeinschaft. Als faktisches Mitglied der WZO zahle die EU einen Jahresbeitrag von 1 Million Euro, von dem Deutschland etwa 20 Prozent zu tragen habe.