Piwik Webtracking Image

EU-Vertrag soll geändert werden

12.04.2010
2023-08-30T11:25:52.7200Z
2 Min

EUROPA

Wenige Monate nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon soll der EU-Reformvertrag verändert werden. Dies ist nötig, damit 18 zusätzliche Abgeordnete ins Europäische Parlament einziehen können. Der Verfassungsausschuss des Europaparlaments stimmte am 7. April einem entsprechenden Vorschlag des Europäischen Ministerrates zu. Das endgültige Votum des Europaparlament soll dann im Mai erfolgen.

Hintergrund der Vertragsnovelle ist, dass das Parlament im Juni 2009 nach den Bestimmungen des alten Vertrages von Nizza gewählt worden war, nach dem im Parlament 736 Abgeordnete sitzen. Der Vertrag von Lissabon sieht im Gegensatz dazu 751 Abgeordenete vor. Im Europaparlament werden in dieser Wahlperiode aber nicht 15, sondern 18 mehr Abgeordente sitzen. Der Grund: Deutschland kann nach dem Vertrag von Lissabon zwar nur noch 96 statt 99 Abgeordnete stellen. Da diese aber bereits gewählt wurden und einem gewählten Parlamentarier das Mandat nicht entzogen werden kann, bleiben sie im Parlament.

Für die dafür nötige Vertragsänderung muss nach einem Votum des Verfassungsausschuss kein Konvent einberufen werden, auf dem sonst Änderungen des Primärrechts beschlossen werden. Nach dem endgütligen Votum des Plenums müsste dann lediglich eine Regierungskonferenz beschlossen werden. Die Änderung des Vertrages kann aber nur in Kraft treten, wenn sie einstimmig von allen 27 Mitgliedstaaten befürwortet wird. Umstritten ist momentan noch, wie die zusätzlichen Abgeordneten ausgewählt werden sollen (siehe Ausgabe 11/2010). Unklar ist auch, zu welchem Zeitpunkt die neu gewählten Abgeordneten in Straßburg und Brüssel ihre Arbeit als Parlamentarier aufnehmen können. Möglicherweise sollen sie erst einen Beobachterstatus erhalten bevor sie ihre vollen Rechte ausüben können.