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Kaiserliche Fahrlizenz

12.04.2010
2023-08-30T11:25:53.7200Z
2 Min

FÜHRERSCHEIN

Er ist grau, rosa oder aus Plastik und Millionen Menschen haben ihn. Er ist die Lizenz zur motorisierten Fortbewegung: der Führerschein. Der einst "graue Lappen" hat im vergangenen Jahr seinen 100. Geburtstag gefeiert.

Kaiser Wilhelm II. führte am 3. Mai 1909 eine einheitliche Fahrerlaubnis ein. Aus der "Chauffeur-Befähigung" oder dem "Prüfungsattest für Explosionsmotoren" wurde per Gesetz der Führerschein. Autolenkerschulen gab es da bereits. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis war allerdings auf einzelne Fürstentümer beschränkt - das Chaos dementsprechend. Wer mit seinem Auto in eine benachbarte Provinz fuhr, wurde nicht selten verhaftet.

Noch bis in die späten 1950er Jahre musste eine Frau ihren Ehemann um Erlaubnis bitten, wenn sie den Führerschein machen wollte. Für Bertha Benz war dies ein Unding. Denn sie setzte sich, wohl als erste Frau am Steuer, bereits Anfang August 1888 ohne Wissen ihres Mannes mit ihren beiden Söhnen Richard und Eugen in ein von ihrem Gatten Carl konstruiertes Fahrzeug, den Benz Motorwagen Nr. 3, und fuhr 106 Kilometer von Mannheim nach Pforzheim. Ohne Fahrstunden und natürlich ohne Führerschein. Ihre Liebe zum Auto kannte kaum Grenzen. Einen verstopften Vergaser reinigte die resolute Dame mit einer Hutnadel, ein blank liegendes Kabel isolierte sie mit einem Strumpfband.

Mit der Zeit wurden die Gesetze geändert. Seit 1986 gilt für die Neulinge der "Führerschein auf Probe". Während sie früher noch ihre Volljährigkeit abwarten mussten, dürfen Jugendliche heute schon mit 17 Jahren die begehrte Lizenz erwerben. Ein Leben lang mit dem gleichen Lappen - das soll es bald nicht mehr geben. Führerscheine, die ab 2013 ausgestellt werden, müssen regelmäßig erneuert werden.