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Schutz vor Diskriminierung

26.04.2010
2023-08-30T11:25:54.7200Z
1 Min

RECHT

Gegen eine Erweiterung des Grundgesetzes um ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität haben sich Experten bei einer Anhörung im Rechtsausschuss am vergangenen Mittwoch mehrheitlich ausgesprochen. Professor Hanno Kube von der Universität Mainz betonte, dass bestehende Europa- und Verfassungsrecht gewährleiste bereits gegenwärtig den wirksamen Schutz vor Diskriminierung wegen der sexuellen Identität. "Schaufenster- und Symbolpolitik" trage dem Anliegen der Betroffenen keine Rechnung. Ähnlicher Meinung war Professor Klaus F. Gärditz von der Universität Bonn. Schon jetzt seien durch das geltende Recht Aspekte der sexuellen Identität geschützt.

Professor Winfried Kluth von der Universität Halle-Wittenberg äußerte sich ebenfalls negativ. Im staatlichen Bereich könne nicht mehr von einem "spürbaren Diskriminierungspotenzial" mit Blick auf die sexuelle Identität gesprochen werden, das über "allgemeine Auswirkungen von Meinungsvielfalt und unterschiedliche Vorstellungen über Lebensformen" hinausgehe, argumentierte er.

In der Anhörung ging es um Gesetzentwürfe der SPD-Fraktion (17/254), der Linksfraktion (17/472) und der Grünen-Fraktion (17/88) zur Aufnahme des Merkmals der "sexuellen Identität" in das Grundgesetz, um so das Verbot der Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern sowie transsexuellen und intersexuellen Menschen in der Verfassung zu verankern. Für einen solchen Schritt sprachen sich andere Sachverständige aus: "Es gehört hinein", forderte Professorin Ute Sacksofsky von der Universität Frankfurt am Main. Der Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner machte sich ebenfalls für die geforderte Verfassungsänderung stark.