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Kurz notiert

17.05.2010
2023-08-30T11:25:56.7200Z
5 Min

Philipp Mißfelder, CDU/CSU

Für die CDU in Nordrhein-Westfalen ist dies ein bitteres und unbefriedigendes Wahlergebnis. Es ist nicht gelungen, die gute Bilanz von fünf Jahren Schwarz-Gelb zu vermitteln. Wichtig ist jetzt, dass Nordrhein-Westfalen handlungsfähig bleibt. Als Vorsitzender der Partei mit den meisten Wählerstimmen trägt Ministerpräsident Jürgen Rüttgers deshalb die Verantwortung für die Bildung einer stabilen Regierung. Eine Regierungsbeteiligung der Linkspartei würde dem Land schwer schaden, sie muss verhindert werden. Hier ist jetzt die SPD in der Pflicht, sich klar von einer Zusammenarbeit mit Extremisten abzugrenzen.

Axel Schäfer, SPD

CDU und FDP haben die NRW-Wahl mit einer Politik "Privat vor Staat" verloren. Sozialdemokraten und Grüne können aber nicht alleine regieren. So einfach, so schwer.

Die SPD muss bei Verhandlungen klaren Kurs halten. Notwendig ist erstens die Orientierung an Sachthemen, zweitens eine enge Abstimmung mit den Grünen, drittens darf es keine "Ausschließeritis" gegenüber anderen Parteien geben - und all das in einem transparenten Prozess. Die FDP darf sich keinen Gesprächen verweigern, sie war 14 Jahre Koalitionspartner der NRW-SPD. Gespräche mit der Linkspartei sind kein Tabu. Am Ende wird Hannelore Kraft Ministerpräsidentin.

Gisela Piltz, FDP

Die Freien Demokraten konnte bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen zwar ihr Ergebnis verbessern, verfehlten aber ihr Ziel einer klaren Mehrheit für fünf weitere Jahre Schwarz-Gelb. Nach der Wahl gilt, was die FDP vor der Wahl erklärt hat: Sie verhandelt nicht mit Parteien, die mit extremistischen Parteien wie der Linkspartei reden. Immerhin gehören sieben von elf Linke-Landtagsabgeordneten vom Verfassungsschutz beobachteten Organisationen an. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen verdienen eine gute Politik. Für bessere Bildung, Innovation und gute Bedingungen für den Mittelstand. Dafür stand und dafür steht die FDP.

Ingrid Remmers, Die Linke

Die Wählerinnen und Wähler in NRW haben mit ihrer Wahlentscheidung am 9. Mai einen echten Politikwechsel gefordert. SPD und Grüne müssen nun beweisen, dass sie den Wählerwillen ernst nehmen. Die Linke steht für die konsequente Verbesserung der Lebensverhältnisse für die Menschen in NRW. Das schließt bei möglichen Kooperationen jeden Ansatz zu weiterem Sozialabbau, Stellenabbau im öffentlichen Dienst und Privatisierungen öffentlichen Eigentums aus. Unser Dringlichkeitsprogramm zeigt mit seinen Mindestbedingungen die wichtigsten Forderungen. Hierzu gehören ein neues Tariftreuegesetz, eine "Schule für alle", die Entschuldung der Kommunen und das Zukunftsinvestitionsprogramm für NRW.

Bärbel Höhn,

Bündnis 90/Die Grünen

Die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen war ein großer Erfolg für die Grünen, die ihr Ergebnis auf 12,1 Prozent fast verdoppeln konnten. Die Grünen-Wähler haben für konsequenten Klimaschutz ohne Atomkraft und ohne neue Kohlekraftwerke gestimmt, für ein gerechteres Bildungssystem und für handlungsfähige Kommunen. Jetzt gilt es in Düsseldorf eine Landesregierung zu bilden, die diesen Wählerwillen umsetzt. Das Wahlergebnis ist eine klare Absage an die Politik der schwarz-gelben Bundesregierung. Steuersenkungen, Kopfpauschalen und längere Atomkraftwerks-Laufzeiten haben im Bundesrat keine Mehrheit mehr.

Abgeordnetenbestechlichkeit ins Strafgesetzbuch

Abgeordnetenbestechlichkeit soll Aufnahme in das Strafgesetzbuch finden. Die Fraktion Die Linke hat dazu einen Gesetzentwurf (17/1412) vorgelegt. Darin werde auch die Abgeordnetenbestechung neu geregelt. Die Regelung solle für den Bundestag, die 16 Landtage und die Räte von Gemeinden gelten. So solle ein Parlamentarier mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden, wenn er "für eine Handlung oder Unterlassung, die im Zusammenhang mit der Ausübung seines Mandats steht, einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wenn dies seiner aus dem Mandat folgenden rechtlichen Stellung widerspricht".

Täterprogramme sollen verpflichtend werden

Männer, die gegen ihre Partnerinnen gewalttätig geworden sind, sollen im Rahmen spezieller Programme zu Änderungen ihres Verhaltens und ihrer Wahrnehmung gelangen. Dafür soll die in der Strafprozessordnung vorgesehene Frist, an einem so genannten Täterprogramm teilzunehmen, auf bis zu einem Jahr erweitert werden, wie aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates (16/1466) hervorgeht. Das Strafgesetzbuch soll zudem so geändert werden, dass die Teilnahme an einem Täterprogramm angeordnet werden kann. Nach Ansicht der Länderkammer haben solche Programme besondere Bedeutung für bislang nicht vorbelastete Männer. Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme Initiativen, die die Gewaltprävention und den Opferschutz in "sachgerechter Weise" fördern.

Notare könnten Aufgabe im Nachlassrecht übernehmen

Notare können nach Überzeugung des Bundesrates Aufgaben im gesamten Nachlasswesen als Teil der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit wahrnehmen. So könnten die Gerichte entlastet werden, schreibt die Länderkammer in einem Gesetzentwurf (17/1469). Mit den Notaren stünden "äußerst qualifizierte Personen" zur Verfügung, die häufig und professionell mit Nachlasssachen befasst sind. Die Länderkammer macht allerdings deutlich, dass eine Übertragung derartiger Aufgaben an die Grenzen des geltenden Verfassungsrechts stoße. Deshalb bedürfe es einer Änderung des Grundgesetzes (17/1468). Die Bundesregierung begrüßt das Vorhaben. Die Übertragung der Aufgaben der Nachlassgerichte erster Instanz auf die Notare durch die Länder sei auch Ziel des Koalitionsvertrags.

Adoptionsrecht auch für Lebenspartnerschaften

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will das Adoptionsrecht von Lebenspartnerschaften an das von Ehen angleichen. Die Grünen haben dazu einen Gesetzentwurf (17/1429) vorgelegt. Nach Erkenntnissen des Statistischen Bundesamtes wüchsen in jeder achten gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft Kinder auf. Nach bestehender Rechtlage sei eingetragenen Lebenspartnern anders als Eheleuten eine gemeinsame Adoption jedoch nicht möglich. Handle es sich um Pflegekinder oder um das Adoptivkind eines Partners, so verkenne die rechtliche Behandlung dieser Kindern die bestehende Elternschaft und benachteilige sie damit zum Beispiel durch fehlende Unterhalts- und Erbansprüche.

Lammert lässt eigenen Wahlkampf überprüfen

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) lässt durch die Bundestagsverwaltung prüfen, ob der Bundestagswahlkampf 2009 der Wählerinitiative "Bochumer für Norbert Lammert" einen Verstoß gegen das Parteiengesetz darstellt. Die Initiative wurde nach Angaben eines Bundestagsprechers logistisch von der CDU-Kreisgeschäftsstelle in Bochum unterstützt. Diese habe auch die Öffentlichkeitsarbeit der Initiative finanziert. Die Prüfung stehe auf ausdrücklichen Wunsch Lammerts, der als Bundestagspräsident für die Parteienfinanzierung zuständig ist, unter Aufsicht von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD).

Schöffen müssen ausreichend Deutsch können

Ein bei Gericht amtierender Schöffe (ehrenamtlicher Richter) soll nach Meinung des Bundesrates ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzen, um an einer Hauptverhandlung und der Urteilsberatung teilnehmen zu können. Das Gerichtsverfassungsgesetz soll deswegen um einen entsprechenden Passus ergänzt werden. Die Länder- kammer hat dazu einen Gesetzentwurf (17/1462) vorgelegt. Die Bundesregierung hat ihre Zustimmung signalisiert.