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Opposition will Sprachhürden schleifen

AUFENTHALTSGESETZ Linksfraktion und Grüne streben erleichterten Ehegattennachzug an

25.05.2010
2023-08-30T11:25:56.7200Z
2 Min

Linksfraktion und Grüne wollen den Ehegattennachzug von Ausländern erleichtern. Dazu soll die Bundesregierung die Beschränkung des Ehegattennachzugs durch vor der Einreise nachzuweisende Deutschkenntnisse wieder rückgängig machen, fordert die Linksfraktion in einem Antrag (17/1577), der am vergangenen Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stand. In dieselbe Richtung zielt ein von der Grünen-Fraktion vorgelegter Gesetzentwurf (17/1626).

Die seit Ende August 2007 geltende Regelung habe zu einer "erheblichen Einschränkung des Ehegattennachzugs geführt", heißt es in dem Antrag der Linksfraktion. Die Zahl der zum Ehegattennachzug erteilten Visa habe im vergangenen Jahr mit gut 33.000 immer noch deutlich unterhalb des vor der Gesetzesänderung erreichten Wertes von knapp 40.000 im Jahr 2006 gelegen.

Bestimmte Länder ausgenommen

In der Vorlage verweist die Linksfraktion darauf, dass nach Inkrafttreten des EU-Richtlinienumsetzungsgesetzes der Nachzug von Ehegatten und Lebenspartnern aus dem Ausland grundsätzlich vom Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse abhängig sei. Davon seien zahlreiche Personengruppen und Staatsangehörige bestimmter Länder ausgenommen. Eine allgemeine Härtefallregelung etwa für Analphabeten, Schwangere und ältere Menschen gebe es indes nicht. Die Regelung ziele "vor allem auf türkische Staatsangehörige aus bildungs- und sozial schwachen Schichten ab". Das "unausgesprochene Motiv und die objektive Funktion" der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug sei eine "Selektion nach Nützlichkeitskriterien", kritisieren die Antragsteller. Dabei ließen die schlechten Erfolgsquoten bei Sprachtests im Ausland den Schluss zu, dass die Neuregelung mit einer "vielfach unzumutbaren, länger andauernden Zwangstrennung von Eheleuten verbunden ist". Vermutlich bestünden nur etwa 50 bis 60 Prozent aller Prüfungsteilnehmer den Test im ersten Anlauf.

Die Grünen-Fraktion argumentiert in ihrem Entwurf, dass das "Erfordernis des Sprachnachweises" in vielen Fällen zu "erheblichen Eingriffen in das Recht auf familiäres Zusammenleben in Deutschland und das Recht auf freie Partnerwahl" führe. Die mit ihm verfolgten Ziele würden derweil nicht erreicht. Weder verhindere die Regelung Zwangsehen noch fördere sie die Integration, schreibt die Fraktion.

Zum "Schutz des familiären Zusammenlebens in Deutschland" solle daher im Aufenthaltsgesetz das "Spracherfordernis im Herkunftsland beim Ehegattennachzug" aufgehoben werden. Gleiches soll dem Gesetzentwurf zufolge für die "Lebensunterhaltssicherungspflicht beim Ehegattennachzug zu Deutschen" gelten. Schließlich soll der nachziehende Ehepartner eines Ausländers laut Vorlage spätestens zwölf Monate nach der Einreise zur uneingeschränkten Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt sein.