Piwik Webtracking Image

Kopfschütteln über Behindertenpolitik

BEHINDERTE Grünen und Linken gehen Regierungspläne zur UN-Konvention nicht weit genug

25.05.2010
2023-08-30T11:25:56.7200Z
2 Min

Zwischen der Bundesregierung und den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen- und Die Linke ist ein Streit über die Behindertenpolitik entbrannt. Die Regierung entwickele zwar derzeit einen nationalen Aktionsplan, um das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen zu erfüllen, argumentieren die Grünen. "Gleichzeitig vertritt die Bundesregierung jedoch die Auffassung, dass die UN-Behindertenrechtskonvention keinen gesetzgeberischen Änderungsbedarf mit sich brächte", schreiben die Grünen in der Begründung für einen Antrag (17/1761) zur Behindertenpolitik, der mit einem weiteren Antrag (17/61) und einem Antrag der Linksfraktion (17/1578) mit ähnlicher Stoßrichtung am vergangenen Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. "Auf Grund dieses offensichlichen Widerspruchs ist es besonders wichtig, Inhalt, Umfang, Prozess und zeitliche Perspektive eines solchen Aktionsplanes zu kontrollieren", schreiben die Grünen weiter.

Die Parlamentarier listen eine Reihe von Forderungen auf, die sich zum Teil mit Forderungen der Linksfraktion decken. Sowohl die Grünen als auch die Linke verlangen, dass der Begriff der Behinderung neu gefasst werden müsse, um "stärker als bisher den Abbau von Barrieren sowie den Ausbau der Instrumente zur Ermöglichung von Teilhabe und Befähigung" in den Mittelpunkt zu stellen, wie die Grünen schreiben. Beide Fraktionen fordern, dass Interessenvertreter behinderter Menschen beziehungsweise Behinderte selbst an dem Aktionsplan mitarbeiten können sollen. Weitere Schwerpunkte der Anträge sind die Themen "inklusives Bildungssystem", "berufliche Teilhabe" und "Frauen mit Behinderungen". Die Fraktion der Grünen fordert zudem, dass die Bundesregierung ihre Berichte zur Lage behinderter Menschen früher innerhalb einer Legislaturperiode vorlegen solle, als sie das derzeit tut. Zudem sollten diese umfassender und aufschlussreicher sein und Differenzierungen nach Geschlecht und Alter ermöglichen.