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Einvernehmen herstellen

Euro-Hilfspaket Haushaltsausschuss spricht sich für mehr Rechte für das Parlament aus

25.05.2010
2023-08-30T11:25:57.7200Z
2 Min

Vor der Verabschiedung des Euro-Hilfspakets am vergangenen Freitag im Bundestag und Bundesrat passierte der Gesetzentwurf der Koalitionfraktionen CDU/CSU und FDP (17/1685) am vergangenen Mittwochabend den Haushaltsausschuss. Auch hier stimmte die Mehrheit von CDU/CSU und FDP dem Entwurf in der vom Ausschuss geänderten Fassung zu. Dagegen war die Linksfraktion. Die SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich noch der Stimme, weil sie den Fraktionssitzungen am darauffolgenden Donnerstag nicht vorgreifen wollten.

Nach dem Gesetz wird Deutschland von einem Gesamtpaket von 750 Milliarden Euro Gewährleistungen bis zur Höhe von 123 Milliarden Euro übernehmen, sofern diese Kredite als Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit des betroffenen Mitgliedstaates erforderlich sind. Bei unvorhergesehenem oder unabweisbarem Bedarf könnte die Garantieermächtigung mit Einwilligung des Haushaltsausschusses um 20 Prozent überschritten werden.

Bei der Haushaltsausschusssitzung ging es vor allem darum, die Beteiligung des Deutschen Bundestages zu stärken. Dazu legten die Fraktionen CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag vor, der lediglich von der Linksfraktion abgelehnt wurde.

Danach muss sich die Bundesregierung vor Übernahme von Gewährleistungen bemühen, Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages herzustellen. Der Haushaltsausschuss hat das Recht zur Stellungnahme. Sofern aus zwingenden Gründen eine Gewährleitung bereits vor Herstellung eines Einvernehmens übernommen werden muss, ist der Haushaltsausschuss unverzüglich nachträglich zu unterrichten; die Unabweisbarkeit der Übernahme der Gewährleistung vor Herstellung des Einvernehmens ist eingehend zu begründen.

Darüber hinaus muss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vierteljährlich über die übernommenen Gewährleistungen und die ordnungsgemäße Verwendung unterrichtet werden, heißt es in dem Änderungsantrag.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ging in der Sitzung auch auf die zu gründende Zweckgesellschaft ein. Diese soll "in Kürze nach luxemburgischen Recht in Luxemburg gegründet werden". Anteilseigner sind alle Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebietes. Je Mitgliedstaat ist ein "Direktor" in der Zweckgesellschaft vertreten. Zeck der Gesellschaft ist laut Schäuble die Emission von Anleihen sowie die Gewährung von Darlehen und Kreditlinien zur Deckung des Finanzierungsbedarfs von in Schwierigkeiten befindlichen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebietes. Alle Entscheidungen müssen einstimmig gefällt werden. Der Minister wies darauf hin, dass die Finanzmärkte noch unsicher seien, ob das Euro-Hilfspaket umgesetzt werde. Da Deutschland dabei eine Vorreiterrolle habe, setzte er sich für eine schnelle Verabschiedung des Gesetzentwurfes ein.

Dem stimmten die Sprecher der Koalition zu. Es gebe zur Zeit eine "sehr schwierige Situation" auf den Finanzmärkten, hieß es aus der Union. Gefahr sei im Verzug, darin seien sich alle Experten einig. Für die FDP war das Euro-Hilfspaket zwar nicht alternativlos, "aber alle anderen Alternativen wären teurer geworden", sagte ihr Sprecher.

Die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten vor allem, dass die Regierung den Bundestag nicht rechtzeitig unterrichtet habe. Dadurch sei das Vertrauen beschädigt worden. Daher sei keine Blankozustimmung möglich, erklärte der Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen.