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Kurz notiert

21.06.2010
2023-08-30T11:25:59.7200Z
2 Min

Bundesregierung für 2008 Entlastung erteilt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2008 Entlastung erteilt. Dem Antrag der Regierung (16/12620, 17/790) stimmten am Freitag die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie die SPD-Fraktion zu. Die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen votierten dagegen. Die Entlastung umfasst auch die Rechnung des Sondervermögens des Bundes, für die kein abweichendes Entlastungsverfahren vorgesehen ist. Der Etat 2008 sah Einnahmen und Ausgaben des Bundes von 283,2 Milliarden Euro bei einer möglichen Nettokreditaufnahme von 11,9 Milliarden Euro vor, heißt es in den entsprechenden Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (17/77). Die Auswirkungen der sich vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2008 abzeichnenden Wirtschafts- und Finanzkrise hätten im Haushaltsvollzug noch aufgefangen werden können.

»Begleitetes Fahren mit 17« wird Dauerrecht

Der Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17" wird in das Dauerrecht überführt. Einem entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/1573) stimmte der Bundestag am vergangenen Donnerstag auf Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (17/2147) zu. Ein von der Bundesanstalt für Straßenwesen vorgelegter Erfahrungsbericht belegt nach Ansicht der Fraktionen eindrucksvoll, dass das Modell einen "deutlichen Gewinn für die Verkehrssicherheit der jungen Fahranfänger bringt". In der Anfangsphase des selbstständigen Fahrens ergebe sich eine Verringerung des Unfall- und Deliktrisikos in einem zweistelligen Prozentbereich. Wie es in dem Antrag weiter heißt, hätten seit dem Start des Modellprojekts im Jahre 2004 rund 380.000 junge Personen von der Möglichkeit des "Begleiteten Fahrens ab 17" Gebrauch gemacht.

Informationsaustausch bei Steuern verbessert

Der Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten zwischen Deutschland und der britischen Kannalinsel Guernsey, der Regierung von Gibraltar und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein wird verbessert. Der Bundestag stimmte am vergangenen Donnerstag drei Gesetzentwürfen der Bundesregierung (17/1699, 17/1700, 17/1701) auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (17/2090) zu.

Umweltrecht angepasst

Die Dienstleistungsrichtlinie ist dem deutschen Umweltrecht angepasst worden, in dem der Bundestag am vergangenen Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (17/2148) annahm. Die Richtlinie (2006/123/EG) macht Änderungen in neun verschiedenen Umweltgesetzen wie etwa dem Abwasserabgabengesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie dem Bundesimmissionsschutzgesetz notwendig.