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Mehr Rechte für jedes dritte Kind

VERFASSUNGSGERICHT Karlsruhe verbessert die Situation auch der unverheirateten Väter

09.08.2010
2023-08-30T11:26:01.7200Z
2 Min

Nach dem jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht für nichteheliche Kinder will die schwarz-gelbe Koalition zügig eine Neuregelung umsetzen. Dies kündigten die CDU-Rechtsexpertinnen Andrea Voßhoff und Ute Granold sowie ihr FDP-Kollege Stephan Thomae am Dienstag vergangener Woche an. Zuvor hatte der Erste Senat des Verfassungsgerichts die Regelung, dass der Vater eines nichtehelichen Kindes ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist, als grundgesetzwidrig verworfen (Az.: 1 BvR 420/09).

Es müsse gerichtlich überprüfbar sein, ob aus Gründen des Kindeswohls angezeigt sei, das Sorgerecht beiden oder nur einem Elternteil zu übertragen, urteilten die Karlsruher Richter. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung ist dem Richterspruch zufolge die entsprechende Gesetzesvorschrift mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht dem Vater auf Antrag die elterliche Sorge ganz oder teilweise überträgt, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht. Dies sei in jedem Falle zu überprüfen. Wegen dieser Übergangsregelung setzte das Gericht dem Gesetzgeber keine Frist für eine Neuregelung. Bereits 2009 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die deutsche Sorgerechtsregelung für unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention erklärt. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) betonte, dass es bei der Frage des Sorgerechts entscheidend auf das Wohl des Kindes ankomme. Deswegen seien eine familiengerichtliche Überprüfbarkeit und Zuordnung des Sorgerechts, die sich am Kindeswohl orientiere, der richtige Weg. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bekräftigte, dass bereits an einer Neuregelung gearbeitet werde. Sie wolle "eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können".

Auch in der Opposition stieß das Urteil auf Zustimmung. So erklärte die SPD-Rechtsexpertin Christine Lambrecht, dass Vätern, die kontinuierlich Verantwortung tragen und regelmäßig Unterhalt zahlen, die Teilhabe an der gemeinsamen Sorge ermöglicht werden solle.

Die Grünen-Abgeordneten Katja Dörner und Ingrid Hönlinger werteten den Beschluss als wichtiges Signal, da die Belange der Kinder nun im Mittelpunkt stünden. Für die Linksfraktion verwies ihr Parlamentarier Jörn Wunderlich darauf, dass er bereits im vergangenen Jahr eine entsprechende Neuregelung gefordert habe.

Die CSU-Familienexpertin Dorothee Bär sieht dagegen die Institution der Ehe nach der Karlsruher Entscheidung als geschwächt an. Bär zeigte sich besorgt, da kaum noch Vorteile der Ehe bestehen blieben.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2008 knapp ein Drittel aller in Deutschland geborenen Kinder unehelich. Im Jahr 1993 waren es dagegen nur 15 Prozent.