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FÜnf FRAGEN ZUR: SICHERUNGSVERWAHRUNG

23.08.2010
2023-08-30T11:26:02.7200Z
2 Min

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat ihren Entwurf für eine Reform der Sicherungsverwahrung vorgelegt. Ist die Initiative gelungen?

Das Rechtsinstitut der nachträglichen Sicherungsverwahrung wurde aus der Not heraus geboren, um zu verhindern, dass manche zu Freiheitsstrafen verurteilte Straftäter nach Verbüßung der Strafe auf freien Fuß gesetzt werden müssen, obwohl sie als "tickende Zeitbomben" bezeichnet werden können. Was die Justizministerin als Alternative zur nachträglichen Sicherungsverwahrung vorschlägt, ist sehr soft ausgefallen. Die Begrenzung der Sicherungsverwahrung auf Gewalt- und Sexualstraftäter und der Verzicht auf die Möglichkeit, die Sicherungsverwahrung während des Strafvollzugs anzuordnen, auch wenn dies im Strafurteil nicht vorbehalten ist, sind nicht im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung.

Die Ministerin argumentiert, die nachträgliche Sicherungsverwahrung, also eine Überprüfung des Täters am Ende der Haft, habe sich als wenig praxistauglich erwiesen. Ihre Meinung?

Die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung war juristisch nicht der große Wurf. Die Zulässigkeitshürden lagen, um der Verfassung gerecht zu werden, außerordentlich hoch. Aber immerhin ließen sich doch die Schutzlücken einigermaßen schließen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass etwa 80 Personen zu entlassen sind, weil bei ihrer Verurteilung die Sicherungsverwahrung höchstens zehn Jahre dauerte.

Der Gerichtshof hat nicht entschieden, dass in Sicherungsverwahrung befindliche Straftäter auf freien Fuß gesetzt werden müssen. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde für rechtswidrig angesehen, was aber dem Gesetzgeber einen rechtlichen Gestaltungsspielraum lässt. Jetzt muss unter hohem Zeitdruck eine Lösung gefunden werden.

Die Justizministerin möchte, dass solche Personen eine elektronische Fußfessel tragen.

Die elektronische Fußfessel ist keine Alternative zur nachträglichen Sicherungsverwahrung, sondern eine Notlösung, die besser ist als Nichts. Die notwendige Überwachung erfordert darüber hinaus hohen personellen Aufwand.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert, zum Schutz der Bevölkerung Namen, Anschrift und Foto der Freigelassenen ins Internet einzustellen. Eine gute Idee?

Die Deutsche Polizeigewerkschaft schießt über das Ziel hinaus. Auch ein gefährlicher Straftäter ist ein mit Persönlichkeitsrechten ausgestattetes Rechtssubjekt und nicht Objekt einer Sicherheitspolitik. Diese verfassungsrechtlich bedenkliche Prangerwirkung könnte den Betroffenen zum Freiwild machen. Mediale Lynchjustiz kann keine Antwort sein.

Die Fragen stellte

Bernard Bode