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Die Gestaltung der Einheit

BUNDESTAG Nicht jedes Unrecht konnten die Parlamentarier per Gesetz beseitigen

06.09.2010
2023-08-30T11:26:03.7200Z
5 Min

Der Zusammenschluss der beiden deutschen Staaten war nicht nur für ihre Bewohner ein einmaliges historisches Ereignis. Auch dem Gesetzgeber brachte er viele neue Aufgaben. Formal besiegelt wurde der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik mit dem sogenannten Einigungsvertrag "über die Herstellung der Einheit Deutschlands", dem Bundestag und Volkskammer am 20. September 1990 zustimmten. Für den Bundestag, dem nach der Vereinigung am 3. Oktober 1990 auch 144 Abgeordnete der letzten DDR-Volkskammer angehörten, begann damit aber erst die eigentliche Arbeit. Auch wenn Einigkeit darüber herrschte, dass ein einheitliches Rechtssystem eine wichtige Voraussetzung zur Herstellung der Einheit sei, und daher grundsätzlich die Rechtsordnung der Bundesrepublik für das Beitrittsgebiet übernommen werden sollte, blieben Übergangs- und Anpassungsgesetze unabdingbar. Wie umfangreich und vielfältig das Erbe der Teilung das Parlament bis heute beschäftigt, zeigen viele Beispiele.

Am 5. Oktober 1990 beschloss der nunmehr gesamtdeutsche Bundestag zunächst eine Änderung des Bundeswahlgesetzes, das für die Parlamentswahl im Dezember 1990 eine separate Fünf-Prozent-Hürde für die neuen und die alten Bundesländer ermöglichte. Sodann musste laut Einigungsvertrag die "Frage des Sitzes von Parlament und Regierung" entschieden werden. Am 20. Juni 1991 votierten 51,4 Prozent der Abgeordneten nach kontroverser Debatte für Berlin als Parlaments- und Regierungssitz, allerdings mit der Einschränkung, Bonn als Verwaltungszentrum bestehen zu lassen. Noch heute beschäftigt diese im Bonn-Berlin-Gesetz vom März 1994 festgelegte Arbeitsteilung die Parlamentarier immer wieder.

Gleichwertige Lebensverhältnisse

Vor allem aber galt es, die Lebenswirklichkeiten in Ost und West zusammenzuführen. Schon mit dem "Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion" vom 18. Mai 1990 war auch im Beitrittsgebiet die soziale Marktwirtschaft eingeführt und ein System der sozialen Sicherung nach westdeutschem Vorbild aufgebaut worden, wobei die im Vertrag vereinbarten Grundsätze zu berücksichtigen waren. Nicht immer gelang dies problemlos. Die Angleichung der Rentensysteme etwa gestaltete sich für den Gesetzgeber recht schwierig. Der Einigungsvertrag sah vor, "ungerechtfertigte Leistungen abzuschaffen und überhöhte Leistungen abzubauen". Ehemalige Unterstützer des SED-Unrechtssystems sollten nicht länger begünstigt werden. Daher beschloss der Bundestag mit dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz eine Regelung zur Überleitung der Sonderversorgungssysteme der DDR. Zahlreiche Verfahren vor dem Bundessozialgericht und dem Bundesverfassungsgericht erzwangen jedoch immer wieder Änderungen.

Finanzierung des »Aufbaus Ost«

Ebenfalls eine Forderung aus dem Einigungsvertrag war die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Bis Ende 1992 hatte der gesamtdeutsche Gesetzgeber "eine Regelung zu treffen, die den Schutz vorgeburtlichen Lebens und die verfassungskonforme Bewältigung von Konfliktsituationen schwangerer Frauen vor allem durch rechtlich gesicherte Ansprüche der Frauen, insbesondere auf Beratung und soziale Hilfen, besser gewährleistet, als dies in beiden Teilen Deutschlands bisher der Fall ist". Im Juni 1992 verabschiedete der Bundestag dazu ein erstes Schwangeren- und Familiengesetz, das allerdings vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig angesehen wurde. Im Juni 1995 trat schließlich das heute gültige Schwangeren- und Familiengesetz in Kraft, das unter bestimmten Voraussetzungen einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ermöglicht.

Die Angleichung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in Verbindung mit dem Aufbau der Infrastruktur im Osten erforderte zudem ein Finanzvolumen, das kaum jemand beim Vertragsschluss vorausgesehen hatte. In den Folgejahren wurden daher zahlreiche Gesetze zur Finanzierung des Aufbaus Ost nötig. Im Mai 1991 verabschiedete der Bundestag umfangreiche Steuererhöhungen und führte den Solidaritätszuschlag ein. Bereits zuvor sollten das DDR-Investitionsgesetz vom Juni 1990 und das ERP-Wirtschaftsplangesetz vom Dezember 1990 Investitionen im Osten erleichtern, ebenso wie das Steueränderungsgesetz vom Juni 1991, mit dem zugleich der Abbau der Zonenrandförderung und der Berlin-Förderung begann. Ende 1991 wurden schließlich per Gesetz die Planungszeiten für den Straßenbau in den neuen Ländern verkürzt.

Privatisierung der Ost-Betriebe

Daneben stand die Aufgabe, die gesamte sozialistische Planwirtschaft in eine marktwirtschaftliche Ordnung zu überführen. Noch die Volkskammer der DDR hatte dazu im Juni 1990 das Treuhandgesetz verabschiedet, auf dessen Grundlage die rund 8.000 volkseigenen Betriebe saniert, privatisiert oder stillgelegt werden sollten. Die daraus entstandene Treuhandanstalt wurde schließlich durch den Treuhandausschuss des Bundestages unter parlamentarische Kontrolle gestellt. Nach ihrer planmäßigen Auflösung zum 31. Dezember 1994 übernahmen verschiedene Nachfolgegesellschaften die noch verbliebenen Aufgaben.

Die gesetzliche Grundlage für die weitere Privatisierung von Grundstücken wurde 1994 mit dem Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz geschaffen. Hier wurden vor allem die Fragen der Enteignungen und ihrer Entschädigungen bedeutsam. Der Ausgleich der Vermögensschäden war noch in einer gemeinsamen Erklärung zur Regelung offener Vermögensfragen von Bundesrepublik und DDR am 15. Juni 1990 festgelegt worden. Darin heißt es: "Enteignetes Grundvermögen wird grundsätzlich (…) den ehemaligen Eigentümern oder ihren Erben zurückgegeben". Rückgabe vor Entschädigung war der bestimmende Grundsatz.

Herausforderung SED-Unrecht

Enteignungen, die zwischen dem Kriegsende vom 8. Mai 1945 und der DDR-Gründung am 7. Oktober 1949 vorgenommen wurden, blieben allerdings wegen ihrer besatzungsrechtlichen Grundlage unangetastet. Das Hemmnisbeseitigungsgesetz von 1991 und das Investitionsvorranggesetz von 1992 schränkten aber auch die Rückübertragung später enteigneter Grundstücke zugunsten von Investitionen im Osten ein. Zudem wurden redliche Erwerber enteigneter Grundstücke geschützt. Das Sachenrechtsänderungsgesetz von 1994 schließlich ermöglichte Gebäudeeigentümern, das zugehörige Grundstück günstig zu erwerben.

Das SED-Unrecht stellte den Gesetzgeber über die Vermögensfragen hinaus vor große Herausforderungen. Das Stasi-UnterlagenGesetz regelte Ende 1991 zunächst den Umgang mit den Unterlagen des DDR-Staatssicherheitsdienstes. Zwei Enquete-Kommissionen des Bundestages untersuchten zwischen 1992 und 1998 die SED-Diktatur und ihre Folgen für die Einheit. Diese Arbeit führte 1992 und 1994 zur Verabschiedung zweier SED-Unrechtsbereinigungsgesetze, die es den Betroffenen ermöglichten, die Unrechtsurteile aufheben zu lassen und die berufliche und rentenrechtliche Rehabilitierung zu erhalten. Sie bilden zugleich die Grundlage für Haftentschädigungen und Unterstützungsleistungen. 1998 richtete der Bundestag darüber hinaus eine "Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur" ein, um die kontinuierliche Auseinandersetzung mit der DDR-Geschichte zu fördern. Im Juni 2007 beschloss das Parlament zudem die Einführung einer SED-Opferpension, um wirtschaftlich bedürftigen Opfern finanzielle Unterstützung zu gewähren. Auf Grund der nach wie vor hohen Antragszahlen werden bis heute die Antragsfristen in diesen Gesetzen immer wieder verlängert.

Die deutsche Wiedervereinigung berührte aber nicht nur die Verhältnisse innerhalb des Landes, sondern auch Deutschlands Stellung in Europa und der Welt. Die wesentlichen Fragen waren als außenpolitische Voraussetzung für die Einheit im "Zwei-plus-Vier-Vertrag" geregelt worden, der am 5. Oktober 1990 vom gesamtdeutschen Bundestag ratifiziert wurde. Doch die Abgeordneten mussten sich auch mit Folgen des Zweiten Weltkrieges befassen, die wegen der Teilung und des Kalten Krieges zuvor nicht auf der Tagesordnung gestanden hatten.

Entschädigung für NS-Opfer

So beschloss der Bundestag 1996, den osteuropäischen Staaten Mittel für dort lebende NS-Verfolgte zur Verfügung zu stellen. Zudem mussten ost- und westdeutsche Entschädigungsregelungen für NS-Opfer zusammengeführt werden. Das Entschädigungsrentengesetz von 1992 führte die in der DDR gezahlten "Ehrenpensionen" für NS-Verfolgte unter rechtsstaatlichen Maßgaben weiter. 2007 verabschiedete der Bundestag das Heimkehrerentschädigungsgesetz, das eine einmalige Entschädigung für in die DDR heimgekehrte Kriegsgefangene vorsah, die bis dahin - anders als im Westen - keinerlei finanzielle Entschädigung erhalten hatten.

Heute hinterlässt die Wiedervereinigung ihre Spuren vor allem in Gesetzen, die die wirtschaftliche Entwicklung betreffen. Mit Investitionszulagen etwa soll in den neuen Ländern eine selbsttragende Wirtschaftsentwicklung gefördert werden. Denn noch immer bleibt der Auftrag, gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West zu erreichen und damit die deutsche Einheit zu vollenden.

Die Autorin lebt als Rechtsanwältin in Berlin.