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Koalition setzt auf Kostenerstattung

11.10.2010
2023-08-30T11:26:06.7200Z
2 Min

Gesundheit

Die Koalition will gesetzlich Versicherte anregen, ihren Arzt öfter gegen Rechnung zu bezahlen und sich das Geld von ihrer Krankenkasse erstatten zu lassen. Diese freiwillige Option solle erleichtert werden, erläuterte die Unions-Fraktion am vergangenen Mittwoch im Gesundheitsausschuss einen entsprechenden Änderungsantrag zur geplanten Gesundheitsreform. Dazu soll die Mindestbindungsfrist bei der Wahl der Kostenerstattung auf ein Kalendervierteljahr verkürzt werden. Zudem plant die Koalition, die Abschläge für die Verwaltungskosten auf bis zu fünf Prozent des Erstattungsbetrages zu begrenzen. Auf kritische Nachfragen der Opposition hin fügte die Union hinzu, Ziel sei es, mehr Versicherten die Möglichkeit zu geben, darauf zu achten, ob das Handeln des Arztes wirtschaftlich ist.

Koalition und Bundesregierung verteidigten in der Ausschusssitzunggrundsätzlich den Gesetzentwurf zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG, 17/3040). Dieser verhindere mit der Anhebung des Beitragssatzes und Einsparungen im Gesundheitssystem das im kommende Jahr zu erwartende Defizit in der GKV von knapp zehn Milliarden Euro. Ferner würden mit der Reform der Zusatzbeiträge künftige Kostensteigerungen aufgefangen. Die Fraktionen von SPD und Grünen thematisierten den geplanten Sozialausgleich für Bürger, die mit der Zahlung des Zusatzbeitrages überfordert seien. Es sei fraglich, ob der Ausgleich tatsächlich aus Steuermitteln gewährleistet werden könne. Die SPD kündigte erneut an, im Falle eines Regierungswechsels die jetzt geplanten Reformschritte zurückzunehmen. Die Linksfraktion stellte ihr Gegenkonzept vor. In ihrem Antrag (17/1238) gehe es im Kern darum, zur paritätischen Finanzierung in der GKV zurückzukehren und weitere Einkommen wie hohe Mieteinnahmen zu berücksichtigen. Ziel sei die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung. Zunächst solle die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Versicherungspflichtgrenze erhöht werden.