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Kosten für Makler gerecht verteilen

25.10.2010
2023-08-30T11:26:06.7200Z
1 Min

RECHT

Mieter und Käufer sollen im Hinblick auf die entstehende Maklerprovision mit dem Vermieter oder Verkäufer gleich gestellt werden. Die Bundesregierung solle dazu einen Regelungsvorschlag formulieren, fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/3212).

Die Fraktion führt aus, die Höhe der Provision bei Kaufimmobilien sei gesetzlich nicht geregelt. Sie liege regional unterschiedlich zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei der erfolgreichen Vermittlung einer Mietwohnung dürfe der Makler zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer verlangen. Insbesondere Mietinteressenten hätten häufig Probleme damit, die mit der Wohnungsvermittlung verbundenen hohen Kosten aufzubringen. In großen Städten erfolge die Vermittlung von Mietwohnungen hauptsächlich über den Makler, obwohl dies insbesondere bei Wohnhäusern mit Hausverwaltung häufig nicht erforderlich sei. Die Hemmschwelle des Vermieters, einen Makler mit der Vermittlung einer Mietwohnung zu beauftragen, sei aufgrund der Pflicht des potenziellen Mieters, dessen Kosten zu tragen, äußerst niedrig. Bei einem großen Leerstand an Mietwohnungen erfolge die Anbahnung des Vertrages häufig direkt über den Vermieter oder die Verwaltung. Die Leerstandsquoten seien jedoch regional unterschiedlich und unterlägen Veränderungen, so dass das für eine Marktregulierung notwendige Gleichgewicht nicht immer gegeben sei, moniert die SPD. Deswegen seien Vermieter und Mieter gesetzlich zu gleichen Teilen an den Kosten des Maklers zu beteiligen. Entsprechendes gelte auch für Verkäufer und Käufer.