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Reform im Finish

Gesundheit Die Koalition steht kurz vor dem Abschluss ihrer Vorhaben. Opposition und Verbände stemmen sich dagegen

01.11.2010
2023-08-30T11:26:07.7200Z
3 Min

Die schwarz-gelbe Koalition biegt mit ihren großen gesundheitspolitischen Vorhaben auf die Zielgerade ein. Anfang November sollen sowohl der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (17/2413) als auch der Gesetzentwurf zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (17/3040) abschließend beraten und im Bundestag verabschiedet werden. Damit könnten beide Reformpakete wie geplant zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Die Opposition sowie Gewerkschaften und zahlreiche Verbände laufen weiter gegen die Pläne Sturm. In einer öffentlichen Anhörung zum GKV-Finanzierungsgesetz am vergangenen Montag war aber auch verhaltenes Lob zu hören - etwa von Arbeitgebern und Industrie.

Der Gesandte des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Heinrich Höfer, sagte, die geplanten einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge seien ein "entscheidender Baustein" für mehr Wettbewerb nicht nur unter den Krankenkassen, sondern auch unter den Leistungserbringern. Auch der Versicherungsexperte der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Volker Hansen, nannte die Zusatzbeiträge "wichtig für den Wettbewerb". Er bedauerte aber, dass diese erst vom Jahr 2012 an erhoben würden. Eine echte Entkopplung der Krankheitskosten von den Löhnen bleibe aus.

Nach dem Entwurf zum GKV-Finanzierungsgesetz sollen der Beitragssatz im kommenden Jahr von 14,9 auf 15,5 Prozent steigen und der Anteil der Arbeitgeber bei 7,3 Prozent eingefroren werden. Künftige Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sind nach dem Willen der Koalition allein von den Versicherten über in der Höhe nach oben offene Zusatzbeiträge zu tragen. Übersteigt der vom Bundesgesundheitsministerium festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des Einkommens eines Versicherten, soll er einen Sozialausgleich aus dem Gesundheitsfonds erhalten.

Wunsch nach Nullrunde

Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, bestätigte zwar, dass mit den Plänen von Union und FDP ein flächendeckender Zusatzbeitrag bereits im kommenden Jahr sowie die Insolvenz einzelner Krankenkassen vermieden werden könnten. Zugleich betonte sie jedoch, dass die Beitragssatzerhöhung geringer hätte ausfallen können, wenn auf der Ausgabenseite mehr getan worden wäre. Arbeitgeber und Arbeitnehmer würden mit rund 6,3 Milliarden Euro belastet. Der Einnahmenzuwachs der Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser würden hingegen marginal begrenzt. Pfeiffers Vorstandskollege Johann-Magnus von Stackelberg monierte: "Wir hätten uns gewünscht, dass es eine Nullrunde bei den Ärzten gibt."

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kritisierte die Finanzierungsreform als "Patienten-Ausplünderungsgesetz". Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Annelie Buntenbach, sekundierte, mit dem Einfrieren des Arbeitgeberbeitragssatzes würden sämtliche Kostensteigerungen in Zukunft "bei den Versicherten abgeladen". Die Sozialverbände rügten, dass der Sozialausgleich nur auf Basis des Lohneinkommens berechnet werde. Andere Einkommensarten blieben außen vor. Das sei nicht gerecht, sagte Fabian Székely vom Sozialverband Deutschland.

Arbeitgeber, Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und Bundesagentur für Arbeit (BA) bemängelten, mit dem geplanten Sozialausgleich sei ein Zuwachs an Bürokratiekosten verbunden. Der BDA-Experte Hansen plädierte dafür, den Sozialausgleich über die Krankenkassen abzuwickeln. Ansonsten würden alle 3,5 Millionen Betriebe in Deutschland belastet. Für die BA unterstrich Manfred Schnitzler ebenfalls, dass die GKV den Aufwand des Sozialausgleichs tragen solle. Wolfgang Binne von der DRV Bund warnte die Politik vor einer "deutlichen Unterschätzung des Verwaltungsaufwandes".

Die Oppositionsfraktionen werden dieser Tage nicht müde, das Gesetzesvorhaben der Koalition als Lobbygeschenk an Arbeitgeber, private Krankenkassen und Ärzte zu brandmarken. Auch an der Reform des Arzneimittelmarktes gibt es seitens der Opposition harsche Kritik. Den Abgeordneten von SPD, Die Linke und Grünen stoßen insbesondere einige Änderungsanträge sauer auf, die die Koalition ins laufende Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat. Der Hauptstreitpunkt: Wann darf der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Kassen, Kliniken und Ärzten ein Medikament von der Verordnungsfähigkeit ausschließen? Nach dem Willen von CDU/CSU und FDP soll dies nur dann möglich sein, wenn die Unzweckmäßigkeit des Arzneimittels erwiesen ist oder es wirtschaftlichere Behandlungsmöglichkeiten gibt. Ein Ausschluss wegen fehlenden Nutzennachweises soll es hingegen nicht geben, weil bei Arzneimitteln die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit bereits bei der arzneimittelrechtlichen Zulassung von den zuständigen Behörden geprüft worden seien. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach kritisierte, die Pläne bedeuteten, dass Krankenkassen künftig jedes einmal zugelassene Medikament zahlen müssten, auch wenn es keinen Nutzen habe.

Anders als zunächst geplant will die Koalition dem G-BA im Einzelfall, etwa bei bestimmten Krebsmedikamenten, nun gestatten, ergänzende Studien eines Arzneimittels vom Pharmahersteller zu verlangen. Werde die Forderung nicht erfüllt, habe der G-BA das Recht, das Arzneimittel von der Verordnungsfähigkeit auszuschließen, heißt es in einem Änderungsantrag. Damit werde das Instrumentarium des G-BA geschärft, betonte die Unions-Fraktion.