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»Handwerkliche Mängel«

INTERNET Experten: Gesetz nicht abschaffen, aber verbessern. Anhörung des Rechtsausschusses

15.11.2010
2023-08-30T11:26:09.7200Z
2 Min

Bei der Anhörung im Rechtsausschuss zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet kritisierten die Experten das zu diesem Thema beschlossene Gesetz, plädierten jedoch überwiegend nicht für dessen Abschaffung. Beraten wurden drei Gesetzentwürfe der SPD-Fraktion (17/776), der Linksfraktion (17/646) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/772), die alle auf Aufhebung des Gesetzes "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" zielen.

Von den geladenen Experten kritisierte Dirk Heckmanns, Professor für Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau, handwerkliche Mängel am Gesetz: Es werde verfassungsrechtlichen Ansprüchen nicht gerecht.

An der Quelle bekämpfen

Es sei nicht gelungen, so Dieter Frey, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Köln, die verfassungsrechtlichen Probleme der Zugangserschwerungen durch Internetprovider zu lösen. Zudem würden ein bloßes Sperren der Seiten weder kinderpornographische Angebote aus dem Internet tilgen, noch würden sich die technischen Manipulationen durch Internetprovider dazu eignen, Straftäter aus Deutschland von solchen Angeboten wirksam abzuschneiden. Wesentlich effektiver sei es, die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte an der Quelle zu bekämpfen. Dazu müssten insbesondere die Betreiber der Internetserver zur Löschung der Inhalte veranlasst werden. Dies regele das verabschiedete Gesetz nicht beziehungsweise nur unzureichend. Peter Jürgen Graf, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, bezeichnete es als einen in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik einmaligen Vorgang, dass ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz von einer Behörde per Anwendungsmoratorium faktisch außer Kraft gesetzt wurde. Trotzdem sprach sich Graf gegen die Aufhebung des Gesetzes aus. In diesem Fall wären Behörden, besonders das Bundeskriminalamt, nicht mehr zur Löschung von Kinderporno-Seiten verpflichtet.