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Auf dem Prüfstand der Experten

SICHERUNGSVERWAHRUNG Gesetzentwurf der Koalition stößt auf ein geteiltes Echo

15.11.2010
2023-08-30T11:26:09.7200Z
2 Min

Ein geteiltes Echo löste der von CDU/CSU und FDP vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung (17/3403) bei Sachverständigen aus. Auf einer Anhörung am Mittwoch betonten alle neun Experten deren Notwendigkeit. Wie diese allerdings aussehen soll, darüber gingen die Meinungen auseinander.

Als zustimmungswürdig bezeichnete Jürgen-Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof, die vorgesehene Reform. Angesichts der durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte herrschenden Unsicherheit und Uneinigkeit der Obergerichte über Reichweite und Wirkung, insbesondere der nachträglichen Sicherungsverwahrung, sei der Gesetzentwurf der Regierungsparteien bereits deswegen zu begrüßen, weil hierdurch wieder "ein klares Entscheidungsschema und neue klare Anordnungsgrundsätze durch den Gesetzgeber vorgegeben werden".

Sozialtherapie

Auch Professor Henning Radtke von der Universität Hannover bewertete das Vorhaben der Koalitionsfraktionen positiv: Der Gesamtkonzeption des Gesetzentwurfs sei in ihren wesentlichen Zügen zuzustimmen. Durch die weitgehende Aufgabe der bisherigen nachträglichen Sicherungsverwahrung eventuell zu befürchtenden Lücken des Schutzes der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern würden durch die Ausweitung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung zu einem Teil aufgefangen.

"Die Sicherungsverwahrung gehört auf den Prüfstand!", äußerte demgegenüber Rechtsanwalt Sebastian Scharmer aus Berlin, der das Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen vertrat. Es habe keine kriminalpolitische Notwendigkeit. Mit einer frühzeitig begonnenen Sozialtherapie könnte die Gefahrenprognose bereits während des Vollzuges der Strafhaft grundlegend verbessert werden. Professor Jörg Kinzig von der Eberhard Karls-Universität aus Tübingen schlug demgegenüber vor, die Sicherungsverwahrung auf Gewalt- und Sexualstraftäter zu konzentrieren.

Erhebliche Bedenken

Kritik gab es am von Union und Liberalen vorgesehenen Therapieunterbringungsgesetz. So äußerte zum Beispiel Professor Joachim Renzikowski von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg gegen die vorgeschlagene Vorschrift "erhebliche Bedenken". Aus der Gefährlichkeit des Täters könne nicht automatisch auf eine Geisteskrankheit geschlossen werden.

Professor Norbert Leygraf, Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Universität Duisberg-Essen, unterstrich, die Unterbringung erfolge nicht etwa deshalb, weil man bemerkt habe, dass die vorhergehende Einschätzung falsch gewesen sei, sondern weil die Betroffenen weiter als gefährlich gälten und man keine andere Chance mehr sehe, sie weiterhin in strafrechtlicher Obhut festzuhalten. Dies sei der "Versuch, die Psychiatrie als Ersatzreserve für das Strafrecht" zu nutzen.