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Umleitung des Insolvenzgeldes

20.12.2010
2023-08-30T11:26:12.7200Z
2 Min

ARBEITSMARKT II

Die nicht aufgebrauchten Mittel aus der Insolvenzgeld-Umlage bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden nicht auf das nächste Jahr übertragen werden. Ein entsprechender Antrag der SPD-Fraktion (17/4188) wurde am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen abgelehnt.

Die Insolvenzgeld-Umlage wird von allen Arbeitgebern entrichtet. Die finanziellen Mittel werden von der BA vereinnahmt und im Leistungsfall an die betroffenen Arbeitnehmer ausgezahlt. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Arbeitgebers für die vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben. Dank der unerwartet guten konjunkturellen Entwicklung werde die für das Jahr 2010 erhobene Insolvenzgeldumlage nicht vollständig benötigt, hatte die SPD-Fraktion in ihrem Antrag argumentiert. Es sei zu erwarten, dass am Jahresende ein Betrag von rund 1,117 Milliarden Euro nicht verausgabt sein wird. Das am 5. März 2010 beschlossene Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz regele für das Haushaltsjahr 2010, dass das steuerfinanzierte Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit am Jahresende in einen Zuschuss umgewandelt wird, hatte die SPD-Fraktion argumentiert. Die tatsächliche Zuschusshöhe ergebe sich aus dem am Jahresende noch nicht zurückgezahlten Darlehensrest. Er falle aufgrund der nicht verausgabten Einnahmen aus der Insolvenzgeldumlage um 1,117 Milliarden Euro niedriger aus und senke die Ausgaben des Bundes und damit den Finanzierungsbedarf aus Steuermitteln. Im Ergebnis bedeute dies, heißt es in dem Antrag, dass die von den Arbeitgebern aufgebrachten Finanzmittel im allgemeinen Bundeshaushalt vereinnahmt würden und für Insolvenzfälle in 2011 nicht mehr zur Verfügung stünden.