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Wider »blutige Entlassungen«

GESUNDHEIT Anhörung über Patientenversorgung nach Krankenhausaufenthalten

28.03.2011
2023-08-30T12:16:40.7200Z
2 Min

Gesundheitsexperten sind sich darüber uneinig, ob und in welchem Umfang derzeit eine Versorgungslücke von Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt besteht. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am vergangenen Dienstag deutlich. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will mit einem Antrag (17/2924) im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) einen Anspruch auf "Behandlungs-, Grundpflege und/oder hauswirtschaftliche Versorgung" nach einem Krankenhausaufenthalt durchsetzen und darauf hinwirken, dass in der Begleitforschung nach Paragraf 17b Absatz 8 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes die "Auswirkungen auf die Versorgungsqualität der angrenzenden Versorgungsbereiche" untersucht werden. Hintergrund ist, dass die Verweildauer von Patienten in Krankenhäusern nach der Einführung der Diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG) deutlich gesunken ist. Auch wenn die Befürchtung "blutiger Entlassungen" und "massenhafter Drehtüreffekte" nicht eingetroffen sei, könnten manche Patienten nach einer Behandlung in einer Klinik ihren Alltag kaum selbständig bewältigen.

Zustimmung zu der Forderung der Grünen äußerten die meisten Sozialverbände wie Caritas und Diakonie. Sie betonten, dass ein "Paradigmenwechsel" hin zur ambulanten Versorgung von Kranken seit der Einführung der DRG stattgefunden habe. Der Sozialverband Deutschlands schlägt für die Zukunft die Einrichtung eines qualifizierten Entlassungsmanagements vor. Bestehende ambulante Behandlungseinrichtungen sollten stärker verpflichtet werden.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) lehnte hingegen eine gesetzliche Leistungsausweitung ab. Diese würde vom originären Versorgungsauftrag der Krankenversicherung abweichen. Die GKV machte geltend, dass es bislang kein konkretes Zahlenmaterial über tatsächliche Versorgungslücken gebe. Würden die gesetzlichen Bestimmungen über die häusliche Krankenpflege im Sozialgesetzbuch gemäß des Antrages der Grünen geändert, kämen auf die Krankenkassen zudem Ausgabenzuwächse zu, "die nicht quantifizierbar" seien.

Der Sachverständige der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) Manfred Adryan wies darauf hin, dass man den Patienten schon vor der Operation im Krankenhaus darüber aufklären müsste, wie sein Gesundheitszustand nach seiner Entlassung sei. Viel hänge davon ab, ob der einzelne Patient seine Pflege frühzeitig durch Familie und Nachbarn organisieren könnte. "Aber wenn man vorher nicht weiß, was auf einen zukommt, kann man die Dinge nicht regeln", sagte Adryan.