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Ordnungsgeld bei Störungen

28.03.2011
2023-08-30T12:16:40.7200Z
2 Min

BUNDESTAG

Abgeordnete sollen nach dem Willen des Geschäftsordnungsausschusses künftig bei einer schweren Verletzung der parlamentarischen Ordnung zur Kasse gebeten werden können. Wie der Ausschussvorsitzende Thomas Strobl (CSU) dieser Zeitung sagte, machte das Gremium am vergangenen Donnerstag den Weg frei für die Einführung eines Ordnungsgeldes gegen Abgeordnete, die Sitzungen des Bundestages stören. Danach werde den Fraktionen eine Änderung des Abgeordnetengesetzes vorgeschlagen, die ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro, im Wiederholungsfall von 2.000 Euro vorsieht. Verhängt werden können solle die Maßnahme, die sich "oberhalb des Ordnungsrufes und unterhalb des Sitzungsausschlusses" bewege, vom jeweils sitzungsleitenden Präsidenten bei einer "nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages".

Mit der Neuregelung reagiere man auf mehrere "Ordnungsstörungen" der Linksfraktion im Plenum, sagte Strobl. Nach seinen Worten hatte Die Linke - im Gegensatz zu den restlichen Fraktionen - im Ausschuss keine Veranlassung für eine Verschärfung der Ordnungsmittel gesehen. Bis zuletzt diskutiert worden sei die Frage, ob auch die "Würde des Bundestages" ausdrücklich in den Schutzbereich der Ordnungsmaßnahmen aufgenommen werden soll. Während die Grünen laut Strobl befürchteten, dass davon auch Fragen der Kleiderordnung im Plenum umfasst werden könnten, stimmten die Koalition und die SPD-Fraktion der Einbeziehung zu. Auch bei nichtverbalen Störungen wie dem Hochhalten von Transparenten müsse eine angemessene Reaktion möglich sein, sagte Strobl. Dies sei auch deshalb wichtig, weil die Ordnungsmittel auch für die Bundesversammlung bei der Wahl des Staatsoberhauptes gälten.