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1.000 Euro beim ersten Transparent

BUNDESTAG Mit einem Ordnungsgeld sollen Störungen im Plenarsaal geahndet werden können

26.04.2011
2023-08-30T12:16:42.7200Z
3 Min

Aktionen wie das Hochhalten von Plakaten im Plenarsaal des Bundestages kennt man heutzutage von der Linksfraktion, aus früheren Zeiten auch von den Grünen in ihren parlamentarischen Anfangsjahren. Vor deren Einzug in den Bundestag 1983, als nur CDU/CSU, SPD und FDP vertreten waren, war dergleichen über Jahrzehnte hinweg undenkbar. Daher scheint es eine gewisse Logik zu haben, dass nun Union, Sozial- und Freidemokraten gemeinsam einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Ordnungsgeldes (17/5471) eingebracht haben, den der Bundestag am Donnerstagabend in erster Lesung behandelte.

Wiederholungsfall wird teurer

Danach soll es künftig für eine "nicht nur geringfügige Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages" ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro, im Wiederholungsfall in Höhe von 2.000 Euro geben, das "vom sitzungsleitenden Präsidenten beziehungsweise der sitzungsleitenden Präsidentin" festgesetzt werden kann. Zur Begründung heißt es in der Vorlage, die derzeit möglichen Ordnungsmaßnahmen bei Störungen der Plenarsitzungen durch Abgeordnete hätten sich "in Einzelfällen als zu wenig effektiv und ausdifferenziert erwiesen". Deshalb solle "oberhalb des Ordnungsrufes und unterhalb des Sitzungsausschlusses" als weiteres Ordnungsmittel das Ordnungsgeld eingeführt werden. Dabei solle klar gestellt werden, dass auch "nicht verbale Ordnungsstörungen" wie "das Hochhalten von Transparenten, das Tragen von Ansteckplaketten je nach Gegebenheiten und Inhalten oder sonstiges provokatives Verhalten eine Verletzung der Würde des Bundestages darstellen können". Reine Fragen der Kleiderordnung seien allerdings ausgenommen, "soweit sie nicht allgemeine Regeln des Anstands verletzten".

Kritik an Linksfraktion

In der Debatte betonte der CDU-Abgeordnete Bernhard Kaster, Anlass für die Einführung des Ordnungsgeldes sei allein das "unparlamentarische Verhalten" der Linksfraktion, die immer wieder die Regeln des Hauses vorsätzlich verletzt habe. Der SPD-Parlamentarier Michael Hartmann kritisierte, Die Linke nehme sich Sonderrechte heraus und entwerte damit jede Form der parlamentarischen Auseinandersetzung. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, ergänzte, das Hochhalten von Transparenten und ähnliche Aktionen beeinträchtigten "die Würde eines obersten Verfassungsorgans" und seien nicht hinnehmbar.

Thomas Strobl (CDU), Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses, auf dessen Beratungen die Änderungsvorschläge zurückgehen, sagte, auch die Grünen-Fraktion habe zwar "die grundsätzliche Notwendigkeit der Verschärfung der Ordnungsmittel gesehen", aber anscheinend "immer noch ein grundsätzliches Problem mit dem Schutz der Würde dieses Parlaments".

Dagegen begrüßte der Grünen-Parlamentarier Jerzy Montag für seine Fraktion, dass dem Präsidenten mit dem Ordnungsgeld ermöglicht werden solle, auf Störungen angemessen zu reagieren, "ohne gleich auf die Ultima Ratio des Sitzungsausschlusses zurückgreifen zu müssen". Dass die Sanktionsmechanismen aber auch bei einer "Verletzung der Würde des Bundestages" greifen können sollen, sei indes "völlig entbehrlich und für die Freiheit der Abgeordneten sogar tendenziell gefährlich".

Prüfung vorbehalten

Für Die Linke sagte ihre Parlamentarische Geschäftsführerin Dagmar Enkelmann, ihre Fraktion halte die geplante "Einschränkung der Rechte souveräner Abgeordneter für verfassungsrechtlich bedenklich". Daher behalte sich Die Linke vor, das Ordnungsgeld vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. (Pro und Contra Seite 2)