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Unzulässige Saar-Spende

PARTEIEN CDU muss wegen Verstoßes 11.000 Euro zahlen

26.04.2011
2023-08-30T12:16:42.7200Z
1 Min

Die CDU muss nach einem Bescheid der Bundestagsverwaltung gut 11.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz zahlen. Wie das Parlament in der vergangenen Woche mitteilte, ist nach den Feststellungen der Verwaltung mit einer von der damaligen saarländischen CDU-Alleinregierung vor der Landtagswahl im August 2009 geschalteten Anzeige "die Grenze zur ausdrücklichen Parteiwerbung überschritten" worden.

Personenidentität

In der Anzeige hatte der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) den Angaben zufolge eine kurze Leistungsbilanz der vergangenen zehn Jahre gezogen und ausgeführt: "Am 30. August wählen Sie einen neuen Landtag. Von Ihrer Entscheidung wird es abhängen, ob die seit 1999 geführte CDU-Landesregierung ihre Arbeit weiterführen kann."

Angesichts der "Personenidentität von Ministerpräsident und CDU-Landesvorsitzendem" sei diese "ausdrückliche Parteiwerbemaßnahme auch der zu diesem Zeitpunkt einzigen Regierungspartei CDU als Einnahme im Sinne des Parteiengesetzes zuzurechnen" gewesen, heißt es in der Mitteilung weiter. Diese Einnahme sei zugleich "eine Spende zugunsten der CDU, die wegen des parteienrechtlichen Verbots, Spenden von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft anzunehmen, unzulässig ist".

Der von der CDU zu zahlende Betrag entspricht dem Dreifachen des Wertes der Anzeige in Höhe von 3.681,86 Euro. Mit dem Bescheid griff die Verwaltung "einen Vorgang auf, der bereits Gegenstand eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes vom 1. Juli 2010 war und vom Gericht als Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht gewertet wurde".