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Kurz notiert

16.05.2011
2023-08-30T12:16:43.7200Z
5 Min

Deutschland investiert Millionen in Kernforschung

Unabhängig von allen Veränderungen in der nationalen Energiepolitik hat die Bundesregierung über ihre Beiträge zur europäischen Atomforschungseinrichtung Euratom die weitere Erforschung der Kernenergie seit Jahrzehnten mitfinanziert. So betrug der deutsche Anteil am 5. Forschungsrahmenprogramm von Euratom, das von 1998 bis 2002 dauerte, 308,6 Millionen Euro. Dies bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5422) auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Ulrich von der Linksfraktion. In das 6. Forschungsrahmenprogramm von 2002 bis 2006 zahlte die Bundesregierung 288,5 Millionen Euro ein. Im 7. Forschungsrahmenprogramm von 2007 bis 2011 stieg der Beitrag sogar auf 540,4 Millionen Euro an. Gefördert werden nach Angaben der Bundesregierung Forschungsarbeiten an der Kernfusion, der Kernspaltung sowie die Arbeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle JRC (Joint Research Center).

Seit Atom-Moratorium wird Strom importiert

Mit Beginn des Atom-Moratoriums, mit dem die ältesten Kernkraftwerke vom Netz genommen wurden, ist Deutschland zu einem Nettoimporteur von Strom geworden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner (Linksfraktion) mit. Derzeit werde Strom besonders aus Frankreich und Tschechien importiert. Im Saldo des gesamten Jahres 2010 sei Deutschland noch Stromexporteur gewesen. Es habe einen Nettoexportüberschuss von 17 Terrawattstunden gegeben, was drei Prozent des Stromverbrauchs entspreche. Wie sich die Lage für das gesamte Jahr 2011 darstellen werde, sei noch nicht abschätzbar.

Kapitalschutzabkommen mit der Republik Pakistan

Der Bundestag hat am Donnerstag dem Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen mit der Islamischen Republik Pakistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (17/5264, 17/5564) zugestimmt. Nur die Linksfraktion lehnte den Entwurf ab. Durch den Vertrag werden Direktinvestitionen völkerrechtlich abgesichert, insbesondere durch Gewährleistung des freien Transfers von Kapital und Erträgen. Es sei außerdem Eigentumsschutz und Entschädigungspflicht bei Enteignungen vorgesehen, schreibt die Bundesregierung in einem Vorwort zu dem Entwurf.

Vorstoß zur Reform der Schifffahrtsverwaltung

Für eine neue Netzstruktur für Bundeswasserstraßen und eine Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung setzt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein. In einem Antrag (17/5056), der am Donnerstag an die Ausschüsse überwiesen wurde, fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, bei der Kategorisierung der Wasserstraßen nicht nur die Höhe der beförderten Tonnen pro Jahr vorzusehen, sondern weitere Faktoren, wie die pro Jahr beförderten Containereinheiten und das transportierte Volumen, einfließen zu lassen. Weiter sollen nicht nur die messbaren Verkehrsströme auf den Wasserstraßen, sondern das gesamte Verkehrsnetz analysiert sowie der Jade-Weser-Port als seewärtige Zufahrt und deutscher Tiefwasserhafen gemäß nationalem Hafenkonzept berücksichtigt werden.

Personalabbau und Beförderungsstopp aufgeben

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung soll als Ausführungsverwaltung (WSV) erhalten bleiben. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag (17/5548). Deshalb soll der geplante Personalabbau von weiteren 2.800 Stellen bis 2020 aufgegeben und die WSV durch interne Qualifizierung in die Lage versetzt werden, den vielfältigen neuen Aufgaben für die touristische Nutzung der Wasserwege, für den Naturschutz und eine ökologische Flusspolitik gerecht zu werden. Weiter fordern die Abgeordneten, das Wiederbesetzungsmoratorium und die Beförderungsstopps bei der WSV aufzuheben und die rund 1.250 Auszubildenden zu übernehmen sowie durch eine ausreichende Ausstattung mit Fachpersonal das Vergabevolumen zu senken. Der Antrag wurde am vergangenen Donnerstag an die Ausschüsse überwiesen.

Grüne warnen vor Produkten mit Nanosilber

Vor einer nachhaltigen Gefährdung der Verbraucher durch Produkte mit Nanosilber warnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einem am Donnerstag überwiesenen Antrag (17/3689) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, das "Inverkehrbringen von verbrauchernahen Produkten mit Nanosilber" zu verbieten, eine Liste aller auf dem Markt erhältlichen Erzeugnisse zu erstellen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Einsatz von Nanomaterialien in ungebundener Form ist nach Ansicht der Grünen problematisch, weil die "hohe biologische Mobilität von Nanopartikeln" und die damit verbundenen Gefahren für die Menschen und die Umwelt nur unzureichend erforscht seien. Außerdem sei der Einsatz von Silberionen in der Medizin gegen antibiotikaresistente Keime von Bedeutung. Nanosilber in Konsumprodukten könnte jedoch die Resistenz von Krankheitserregern gegen den Stoff befördern.

Erdgasförderung besser kontrollieren

Bessere Transparenz und Kontrolle bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/5573). Derzeit würden eine Reihe von Unternehmen vor allem in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit der Förderung von sogenannten "unkonventionellem Erdgas" erkunden, schreibt die Fraktion. Die Gewinnung des Erdgases erfordere dabei anders als bei der konventionellen Gasförderung eine wegen ihrer Umweltauswirkungen in den USA inzwischen stark umstrittene Fördermethode, die als "Hydraulic Fracturing" oder auch "Fracking" bezeichnet werde. Vor allem diese Fördermethode löse bei den betroffenen Anwohnern, aber auch bei Wissenschaftlern und der Wasserwirtschaft, "erhebliche Kritik" aus.

Mehr Transparenz bei Public Private Partnerships

Für Transparenz bei Public Private Partnerships (PPP) im Verkehrswesen setzt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein. In einem Antrag (17/5258) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, Vorschläge für die gesetzliche Regelung der Transparenz von PPP (Projektrealisierungen vor allem öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen mit privaten Partnern) auf Bundesebene vorzulegen. Darin soll sichergestellt sein, dass Leistungsbeschreibungen und die zur Angebotsabgabe erforderlichen Dokumente sowie die abgeschlossenen Verträge bei PPP-Projekten "grundsätzlich vollständig zugänglich gemacht" werden müssen. Die bei PPP-Projekten eingegangenen finanziellen Verpflichtungen sollen klar als Verschuldung der öffentlichen Hand transparent gemacht werden. Vergabeverfahren und Vertrags- abschlüsse der öffentlichen Hand mit Privaten im Rahmen von PPP-Projekten seien nach wie vor völlig undurchsichtig.