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Vorstöße zur OECD gescheitert

30.05.2011
2023-08-30T12:16:43.7200Z
2 Min

MENSCHENRECHTE

Die "Revision der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen als Chance nutzen", hat die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/4668) gefordert und ist damit gescheitert. Ebenso unterlag die Fraktion Die Linke, die sich in ihrem Antrag (17/4669) für einen verpflichtenden Menschenrechtsschutz bei den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen ausgesprochen hat. Am Donnerstag lehnte das Plenum die Vorlagen gemäß der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe ab.

Die OECD-Leitsätze seien das "am weitesten reichende Instrument zur Stärkung der Unternehmerverantwortung", erklärte Ullrich Meßmer (SPD). Jedoch seien sie nicht rechtlich bindend und bezögen sich nur auf Unternehmen aus den Unterzeichnerstaaten. Somit würde eine Reihe von international agierenden Unternehmen nicht erfasst. Auch Staaten, die nicht in der OECD sind, müssten sich den Leitsätzen anschließen, forderte Meßmer. Auch müssten eine juristische Berufungsinstanz und ein Sanktionsmechanismus geschaffen werden. Die Linke forderte ebenfalls die Möglichkeit von Sanktionen. Die OECD-Leitsätze müssten "zu einem wirksamen Instrument zur Einhaltung von Menschenrechten" entwickelt werden, forderte Annette Groth.

Serkan Tören (FDP) sprach sich gegen Sanktionen aus: Diese stellten eine Verschärfung der Leitsätze dar, die "kontraproduktiv" sei, wolle man weitere Staaten zu einem Beitritt ermutigen. Jedoch müssten die Menschenrechte in den Formulierungen mehr Gewicht erhalten, betonte Jürgen Klimke (CDU). Es müsse diskutiert werden, ob sie "ein rechtlich einklagbares Kriterium bei den OECD-Leitsätzen sind". Uwe Kekeritz (Grüne) begrüßte das Menschenrechtskapitel der Leitsätze. Jedoch sei das kein Grund zum Ausruhen. Als Schwachstelle nannte er, dass Unternehmen sich hinter dem Argument verstecken könnten, es sei unmöglich, die gesamte Produktionskette zu überwachen.