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Korruption in Weiß

GESUNDHEIT SPD will schärfere Gesetze. Die Koalition sieht Mediziner »unter Generalverdacht« gestellt

30.05.2011
2023-08-30T12:16:43.7200Z
3 Min

Erwin Lotter ist der Ärger anzumerken, als er am vergangenen Freitag ans Rednerpult tritt. "Nicht nur als Parlamentarier, sondern auch als Arzt bin ich geradezu entsetzt, wie hier die gesamte Ärzteschaft unter Generalverdacht gestellt wird", schmettert der Mediziner aus München der SPD-Fraktion entgegen. Auf der Tagesordnung steht deren Antrag (17/3685) mit dem Titel "Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen". Darin heißt es, aufgrund von Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnungen gingen den gesetzlichen Krankenversicherungen pro Jahr zwischen fünf und 18 Milliarden Euro verloren. Über die genaue Zahl lasse sich streiten, sagt Edgar Franke (SPD), es handele sich aber, das sei unter Fachleuten unbestritten, "um eine Riesensumme".

Neuer Straftatbestand

Als eine Gegenmaßnahme schlägt die SPD vor, das Strafgesetzbuch so zu ändern, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte künftig Straftatbestände darstellen. Derzeit sei es in der staatsanwaltschaftlichen Praxis höchst umstritten, ob sich Kassenärzte überhaupt wegen Korruptionshandlungen strafbar machen können, heißt es zur Begründung. Die SPD-Abgeordneten verlangen, dass es einen strafrechtlichen Schutz für die Patienten geben müsse, "der sicherstellt, dass nicht wirtschaftliche, sondern ausschließlich medizinische Beweggründe für die Art der Behandlung maßgeblich sind". Es könne "nicht sein, dass Ärzte bestimmte Medikamente nur deshalb verordnen, weil sie dafür Geld oder Sachwerte von der Industrie bekommen", erläutert Franke.

Lotter hält dagegen. Der Antrag strotze nur so vor Unterstellungen gegen einen ganzen Berufsstand. Und schwarze Schafe gebe es schließlich in jeder Branche. Der CDU-Abgeordnete Dietrich Monstadt mahnt, "Pauschalverdächtigungen" seien "fehl am Platz". Er lehne "Sonderstraftatbestände für Ärzte ab". Im Übrigen sei der Bundestag "gut beraten", eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) abzuwarten.

In der Tat beschäftigt die Karlsruher Richter derzeit die Frage, wann Geschenke von Pharmaunternehmen an Ärzte einer Bestechung gleichkommen. Im vorliegenden Fall ist ein Pharmaunternehmen angeklagt, Ärzte bestochen zu haben, damit sie Patienten seine Reizstromgeräte verschreiben. Im Gegenzug erhielten Ärzte für ihre Praxen hochwertige medizinische Geräte für einen günstigeren Preis oder umsonst.

Auch die Grünen-Abgeordnete Maria Klein-Schmeinck kritisiert, dass der SPD-Antrag nicht die ausstehende Entscheidung des BGH berücksichtige. Gleichwohl unterstützt sie das Anliegen der SPD. Es gehe darum, Korruption im Gesundheitswesen entschlossen entgegenzutreten. "Ich glaube, da haben wir noch etliche Mängel zu verzeichnen", hebt Klein-Schmeinck hervor.

Korrupte Praktiken seien "nicht nur eine finanzielle Belastung", sondern "ein moralischer Schlag ins Gesicht" jener, die die Interessen der Patienten in den Mittelpunkt ihrer eigenen Arbeit stellen - und das sei die Mehrheit der Ärzte und Pflegekräfte, befindet die stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Kathrin Vogler (Die Linke). Bei konsequenter Korruptionsbekämpfung könne, die Zahlen des Antrags zugrunde gelegt, der Kassenbeitrag um bis zu 1,5 Prozentpunkte gesenkt werden, rechnet Vogler vor, allerdings nicht, wenn man sich wie die SPD nur auf die "kleinen Fische" konzentriere. "Solange Sie sich nicht auch die Beziehungen zwischen der klinischen und akademischen Medizin und der Industrie vornehmen, lassen Sie die großen Haie weiter im Karpfenteich des Gesundheitswesens wildern", bemängelt Vogler.

Mit dem Antrag wird sich nun der Gesundheitsausschuss befassen. Dann wird es nicht nur um Ärzte gehen, sondern auch um die von der SPD vorgeschlagenen Sanktionen gegen "systematische Falschabrechnungen von Krankhäusern".