Piwik Webtracking Image

Kampfansage an Klinikkeime

14.06.2011
2023-08-30T12:16:44.7200Z
1 Min

INFEKTIONSSCHUTZ

Krankenhausinfektionen sollen künftig besser verhütet und bekämpft werden. Der Bundestag beschloss am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Opposition einen entsprechenden und in Teilen geänderten Gesetzentwurf der Koalition (17/5178). Darin ist unter anderem eine Verpflichtung der Landesregierungen vorgesehen, die Krankenhaushygiene per Erlass von Rechtsverordnungen bis zum 31. März 2012 zu regeln. Außerdem sollen die Landesregierungen auch ermächtigt werden, die Leiter von Praxen für ambulante Operationen, Tageskliniken, Entbindungs- und Dialyseeinrichtungen zur Erstellung von Hygieneplänen zu verpflichten. Ferner muss die Bundesregierung dem Bundestag bis zum 31. Dezember 2014 einen Evaluationsbericht zu den Neuregelungen vorlegen.

Laut Gesetzentwurf erkranken in Deutschland jährlich zirka 400.000 bis 600.000 Patienten an Krankenhausinfektionen. Schätzungsweise zufolge sterben daran zwischen 7.500 und 15.000 Patienten. Ein Teil der Infektionen und Todesfälle sei jedoch durch geeignete Präventionsmaßnahmen vermeidbar, heißt es im Entwurf.

Die Opposition scheiterte mit eigenen Anträgen (17/4452, 17/4489, 17/5203), begrüßte jedoch den nun eingeschlagenen Weg im Grundsatz. Ihr fehlen im Koalitionsentwurf unter anderem verpflichtende Eingangsscreenings von Risikopatienten auf multiresistente Erreger und klare Aussagen über die Ausbildung des Fachpersonals.

Der Entwurf enthält eine Reihe weiterer Regelungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung, die von der Opposition weitgehend abgelehnt werden. So soll ein Schiedsverfahren zu den Vergütungsverträgen zwischen den Krankenkassen und stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eingeführt werden.