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Organspenden im Fokus

14.06.2011
2023-08-30T12:16:44.7200Z
1 Min

TRANSPLANTATIONSGESETZ

Auf grundsätzliche Unterstützung bei Ärzte- und Patientenverbänden stößt die geplante Einsetzung von Transplantationsbeauftragten in Kliniken. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zur geplanten Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) hob Christian Dierks, Rechtsanwalt und Facharzt für Allgemeinmedizin, am vergangenen Mittwoch hervor, dieser Schritt sei "überfällig". Mit einer bundesgesetzlichen Regelung könne sich kein Bundesland mehr dieser Regelung entziehen. Es sei aber aus Gründen eines länderübergreifenden Standards notwendig, Mindestanforderungen zu benennen, etwa die langjährige Tätigkeit in der Intensivmedizin. Joachim F. Linder vom Verein "Lebertransplantierte Deutschland" forderte im Gesetzentwurf eine Klarstellung, dass der Beauftragte ein Mediziner sein muss.

Das Bundeskabinett hatte zwei Tage zuvor eine TPG-Änderung beschlossen, mit der eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Der Entwurf sieht vor, dass so genannte Entnahmekrankenhäuser mindestens einen Transplantationsbeauftragten bestellen. Dieser soll Klinikmitarbeiter beraten und Angehörige aufklären. Zudem soll die Pflicht der Kliniken, den Hirntod möglicher Organspender zu melden, besser durchgesetzt werden.