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Disput über Hartz-IV-Sanktionen

14.06.2011
2023-08-30T12:16:44.7200Z
1 Min

Soziales II

Die Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (17/3207) und Die Linke (17/5174) zur Aussetzung beziehungsweise Abschaffung von Sanktionen in der Grundsicherung waren Gegenstand der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am vergangenen Montag.

Ingo Kolf vom Deutschen Gewerkschaftsbund äußerte "allergrößte Bedenken", ob die bestehenden Regeln mit einem menschenwürdigen Existenzminimum vereinbar seien. "Die Jobcenter sind nicht in der Lage, vernünftige Angebote zu machen und greifen auf diese Mittel zur Abschreckung zurück", sagte er. Christian Dorenkamp von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände betonte, die Solidarität mit Hilfebedürftigen dürfe keine Einbahnstraße sein. "Auch Menschen mit geringem Einkommen finanzieren die soziale Grundsicherung mit und können eine Gegenleistung erwarten." Reiner Höft-Dzemski vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. sagte, in einem fürsorglich organisierten Sicherungssystem "muss es Sanktionen geben, damit dieses System funktionieren kann". Der Einzelsachverständige Markus Schmitz gab zu bedenken, dass es wichtig sei, im Hilfeprozess "Möglichkeiten zu haben, beide Seiten an einen Tisch zu bekommen". Hierfür seien Sanktionen hilfreich. Norbert Maul regte als Einzelsachverständiger an, anstatt mit Sanktionen zu arbeiten, sollte für die Leistungsberechtigten ein Rechtsanspruch auf Fördermaßnahmen geschaffen werden. "Dieser Perspektivwechsel würde ein ganz anderes Klima schaffen", sagte er.