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Nachzug im Härtefall

11.07.2011
2023-08-30T12:16:46.7200Z
1 Min

INNERES II

Das Bundesvertriebenengesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung um eine Härtefallregelung zur nachträglichen Einbeziehung des Ehepartners oder Abkömmlings eines Spätaussiedlers in dessen Aufnahmebescheid ergänzt werden. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung (17/5515) befasste sich der Bundestag am vergangenen Donnerstag in erster Lesung. Danach sollen mit der Neuregelung Härtefälle vermieden werden, "die durch dauerhafte Familientrennungen entstehen". Dazu sollen Ehepartner und Nachkommen von Spätaussiedlern, die "im Aussiedlungsgebiet verblieben sind", im Härtefall die nachträgliche Aussiedlung nach Deutschland ermöglicht werden. Zu den Voraussetzungen gehört neben dem Vorliegen eines Härtefalls, dass die betreffenden Personen "die sonstigen Aufnahmevoraussetzungen nach den Bundesvertriebenenrecht" erfüllen und der entsprechende Spätaussiedler seinen ständigen Aufenthalt bereits in Deutschland hat.

Laut Vorlage fehlt im Bundesvertriebenenrecht bislang eine Regelung, die eine solche nachträgliche Aussiedlung ins Bundesgebiet ermöglicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass auch mit der neuen Härtefallregelung der jährliche Zuzug von Spätaussiedlern und deren Familienangehörigen die bisher zugrunde gelegte Größenordnung von etwa 4.000 Personen nicht übersteigen wird.