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Neue Regeln im Ausländerrecht

11.07.2011
2023-08-30T12:16:46.7200Z
1 Min

INNERES I

Schulen und Kindergärten sollen künftig nicht mehr verpflichtet sein, den Besuch dieser Einrichtungen durch illegal in Deutschland lebende Kinder den Ausländerbehörden zu melden. Diese Neuregelung ist eine der Ergänzungen des Gesetzentwurfes der schwarz-gelben Regierungskoalition zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher EU-Richtlinien (17/6053, 17/5470), den der Bundestag am Donnerstag vergangener Woche mit den Stimmen der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion in modifizierter Fassung (17/6497) verabschiedet hat.

Dabei geht es um die sogenannte Rückführungsrichtlinie, die laut Vorlage "auf die Festlegung eines für alle Mitgliedstaaten verbindlichen rechtsstaatlichen Mindeststandards bei der Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer" zielt, sowie um die "Sanktionsrichtlinie", die der Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung dient. Außerdem soll mit dem Gesetz innerstaatliches Recht an den im vergangenen Jahr in Kraft getretenen EU-"Visakodex" angepasst werden, der ein Großteil des bisherigen Bestandes von EU-Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der gemeinsamen Visumpolitik weiterentwickelt.

Den Neuregelungen zufolge soll unter anderem aussagebereiten Opfern strafrechtlich relevanter illegaler Beschäftigung ein befristeter Aufenthaltstitel erteilt werden können. Auch sollen "etwaige bösgläubige wirtschaftliche Hintermänner des Arbeitgebers (Generalunternehmer und zwischengeschaltete Unternehmer)" für die Kosten einer Rückführung illegal Beschäftigter haften. Zu den in der Vorlage vorgesehenen Neuerungen zählt unter anderem auch die Einführung einer Regelobergrenze von fünf Jahren für das an die Ausweisung, Abschiebung und Zurückschiebung geknüpfte Einreise- und Aufenthaltsverbot.