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Wasserverwaltung vor Reformen

11.07.2011
2023-08-30T12:16:46.7200Z
2 Min

Verkehr und Bau

Die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) bleibt in der Diskussion. Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung lehnte am Mittwoch den Antrag der SPD-Fraktion zur Zukunftsfähigkeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (17/4033), den Antrag der Linksfraktion mit dem Titel "Kein Personalabbau bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung" (17/5548) sowie den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Netzstruktur für Wasserstraßen präzisieren und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung reformieren" (17/5056) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP ab.

Zustimmung fand dagegen ein Änderungsantrag der Koalition, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegte Konzept zur Reform der WSV zu überarbeiten und zu ergänzen.

Unter anderem soll die Netzkategorisierung der Bundeswasserstraßen um eine eingehende Begründung ergänzt werden und die Anzahl der vorgeschlagenen Kategorien für die Wasserstraßen verringert werden.

Für die Netzkategorisierung soll die Regierung die jeweils aktuellen Daten zugrunde legen, fordern die Abgeordneten weiter. Dabei sollen neben der Tonnage weitere Kriterien wie zum Beispiel die Verkehrsfunktion, Sonder- und Spezialtransport, Volumina, die Leistungen der Personenschifffahrt und die Wertschöpfung der Transporte berücksichtigt werden.

Die Abgeordneten fordern zudem die Regierung auf, für die Überprüfung der Kategorisierung Auf- und Abstiegsregelungen aufzustellen. Diese sollen alle fünf Jahre überprüft werden.

Schließlich soll die Regierung eine Grundkonzeption für ein Wasserstraßenausbaugesetz erarbeiten. Eine weitere Forderung der Abgeordneten ist zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen alternative Betriebsformen umgesetzt werden können und ob ein neues Gebührensystem entwickelt werden kann.