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Bilanz des verheerenden Luftschlags

31.10.2011
2023-08-30T12:16:51.7200Z
2 Min

KUNDUS

Der Bericht des Kundus-Untersuchungsausschusses hat 551 Seiten, 79 Sitzungen fanden statt, 41 Zeugen wurden vernommen, 339 Aktenordner gewälzt, 2.395 Protokollseiten erstellt. Am vergangenen Donnerstag legten die Abgeordneten ihr Resumee zum Bombardement in Afghanistan in der Nacht zum 4. September 2009 vor.

Unions-Sprecher Michael Brand und Joachim Spatz (FDP) finden, dass Oberst Georg Klein, der als Befehlsgeber des Luftschlags trotz inzwischen offenbar gewordener Verfahrensfehler unter den damaligen Umständen "nachvollziehbar" agiert habe. Dasselbe gelte für Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU): Er habe trotz anfänglicher Fehleinschätzung den Angriff als "militärisch angemessen" bezeichnet. Klein habe auf der Basis der vorhandenen Erkenntnisse "nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt", so konstatierte Brand. Spatz wirft der Opposition vor, den Ausschuss als "Bühne parteipolitischer Inszenierungen zu missbrauchen".

Rainer Arnold (SPD), Inge Höger (Linke) und Omid Nouripour (Grüne) wollen Klein zwar nicht persönlich verurteilen, doch sei es zu einer "Verkettung von Fehlern" (Arnold) und zu "Verletzungen vieler Nato-Einsatzregeln" (Höger) gekommen. Beim Bombardement zweier von Taliban gekidnappter Tanklaster gab es zwischen 90 und 140 Tote, unter ihnen viele Zivilisten. Laut Arnold wurden etwa die Personen bei den Lkw nicht eindeutig als "legitime Ziele identifiziert". Eine Bedrohung des nahen Bundeswehrlagers durch diese Fahrzeuge habe nicht vorgelegen. Höger und Nouripour stufen den Luftschlag als "völkerrechtswidrig" ein.

Guttenberg hatte sein anfängliches und später korrigiertes Fehlurteil darauf zurückgeführt, dass er von Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan und Staatssekretär Peter Wichert nicht umfassend unterrichtet worden sei. Laut Opposition suchte der CSU-Politiker "Sündenböcke" für seine widersprüchlichen Einschätzungen des Angriffs. Brand und Spatz weisen diese Kritik zurück. Schuld an Guttenbergs divergierenden Urteilen seien Schneiderhan und Wichert, die zu Recht entlassen worden seien.

Höger und Nouripour sind überzeugt, dass man das Bombardement aus dem Wahlkampf habe heraushalten wollen. Fehler in der einstigen Informationspolitik bestreite die Koalition nicht, doch seien solche Mängel inzwischen behoben, so Brand.