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Mehrheit für Online-Durchsuchung

31.10.2011
2023-08-30T12:16:51.7200Z
2 Min

INNERES

Die Fraktion Die Linke ist im Bundestag mit einem Vorstoß gescheitert, die Befugnis des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Online-Durchsuchung aufzuheben. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion lehnte das Parlament am Freitag vergangener Woche einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion (17/2423) ab.

Der CDU-Abgeordnete Clemens Binninger betonte in der Debatte, Terrorverdächtige gingen immer konspirativer vor und kommunizierten verschlüsselt. Angesichts der ernsten Bedrohungslage habe man daher im BKA-Gesetz die Online-Durchsuchung eingeführt. Dabei seien an die Maßnahme so hohe rechtliche Anforderungen gestellt, dass sie nur in Einzelfällen angewandt werde. Auf diese Einzelfälle könne man aber nicht verzichten, da von ihnen ein großes Gefahrenpotenzial ausgehe.

Die SPD-Parlamentarierin Gabriele Fograscher sagte, terroristische Bedrohungen seien auch in Deutschland eine Gefahr. Neue Kommunikationstechniken ermöglichten es Straftätern, "sich im Netz zusammen zu finden, zu radikalisieren, zusammen zu arbeiten". Diese "Bündelung von Wissen, Handlungsbereitschaft und krimineller Energie" stelle die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung von völlig neue Aufgaben. Daher müsse man den Sicherheitsbehörden die entsprechenden Instrumente an die Hand geben. Dazu gehöre auch die Online-Durchsuchung.

Die FDP-Abgeordnete Gisela Piltz verwies darauf, dass sie bei der Verabschiedung des BKA-Gesetzes vor knapp drei Jahren gesagt habe, der Rechtstaat solle auf heimliche Durchsuchungen besser verzichten. Es gebe aber im Bundestag keine Mehrheit für den Antrag der Linksfraktion. Ihre Partei habe im Koalitionsvertrag mit der Union vereinbart, das BKA-Gesetz zu überarbeiten. "Wir wollen gemeinsam den Kernbereichsschutz verbessern", sagte sie.

Für Die Linke betonte ihr Parlamentarier Jan Korte mit Blick auf Online-Durchsuchungen, man brauche "diesen massiven Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte" nicht. Er sei unnütz, unverhältnismäßig und für einen demokratischen Rechtsstaat unangemessen.

Der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Wieland unterstrich, auch seine Fraktion sage nach wie vor, man wolle die Online-Durchsuchung nicht und brauche sie auch nicht. Entschieden werde diese Frage im Übrigen in Karlsruhe. Man habe gegen das BKA-Gesetz geklagt und werde dann "sehen, was rauskommt".