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Umgangsrecht für Oma und Opa

14.11.2011
2023-08-30T12:16:52.7200Z
2 Min

KINDERKOMMISSION

Scheiden sich Ehepartner, werden oft auch die Großeltern von ihren Enkeln getrennt. Ein Problem, das bei Sorgerechtsstreitigkeiten selten Beachtung findet. In einem Expertengespräch befasste sich die Kinderkommission vergangene Woche mit diesem Aspekt.

Der Gesetzgeber regelt die Rechte und Pflichten zwischen Großeltern und Enkeln nicht. "Im Regelfall wird das Verhältnis durch die Eltern moderiert", sagte Christian Alt vom Deutschen Jugendinstitut. Durch die stetige Abnahme traditioneller Familienmodelle kann es vorkommen, dass einem Kind bis zu acht Großeltern gegenüberstehen, verdeutlichte Alt. Doch dieser Fall trete selten ein.

"Eher pflegen die Großeltern mütterlicherseits eine enge Beziehung zu ihren Enkeln, während das Verhältnis väterlicherseits oft verhalten ist", erläuterte Alt. Das liege aber nicht an den Großeltern, betonte der Wissenschaftler, denn: "Der Antrieb ist da, den Kontakt zu halten." Doch es bedürfe einer Kultur des Umgangs, die von den Eltern abhänge. Gibt es diese nicht, führe das schließlich zum Entzug der Bindung zu den Verwandten der Ex-Partner. Alt sah deshalb eine Aufgabe der Politik darin, das Recht der Großeltern auf Umgang mit den Enkeln zu regeln.

Rita Boegershausen von der Bundesinitiative Großeltern sah eine Ursache des Entzugs der Enkel darin begründet, dass die Kinder nicht im Mittelpunkt bei Streitigkeiten stünden, sondern vielmehr als Mittel in den Auseinandersetzungen genutzt würden. Sie forderte die Schaffung eines Ombudsmannes, der eingreifen soll, wenn Trennungsstreit vor Gericht das Zusammenleben aller Familienmitglieder verhindere.

Helga Krull vom Großelterndienst Berlin berichtete von der Vermittlung so genannter Wunschgroßeltern. Dies könne ein Ausweg für Großeltern sein, die keinen Kontakt mehr zu ihren Enkeln haben. Rund 500 Freiwillige würden sich in der Hauptstadt auf diese Weise circa 800 Kindern annehmen. "Sie schenken Zeit und die Eltern profitieren davon", sagte Krull. Manche Mutter könne ohne diese Unterstützung keinen Beruf ausüben.