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Opfer auf dem Schirm

14.11.2011
2023-08-30T12:16:52.7200Z
2 Min

STREITKRÄFTE

Angehörige der Bundeswehr und der ehemaligen Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR, die durch ihre Arbeit an Radaranlagen gesundheitliche Schäden davongetragen haben, werden künftig über eine extra zu diesem Zweck eingerichtete Stiftung oder einen Fonds entschädigt. Das beschloss der Bundestag am vergangenen Donnerstag, indem er einem gemeinsamen Antrag von Union, SPD, FDP und Grünen (17/7354) zustimmte.

Darin wird gefordert, die Einrichtung einer solchen Stiftung oder die Beteiligung an einer schon bestehenden Stiftung zu prüfen. Auf diese Weise könne in besonderen Härtefällen auch außerhalb des geltenden Versorgungsrechts eine gewisse Unterstützung möglich gemacht werden, heißt es in der Vorlage. Ungeachtet rechtlicher Verpflichtungen sollen auch die Gerätehersteller an einem solchen Fonds oder einer Stiftung beteiligt werden. Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten, die Entscheidungen der 2002 eingesetzten sogenannten Radarkommission "eins zu eins" umzusetzen.

In der von großer Einigkeit geprägten Debatte verwies der Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Christian Schmidt (CSU), darauf, dass sich das Soldatenhilfswerk der Bundeswehr grundsätzlich bereit erklärt habe, eine solche Stiftung unter seinem Dach einzurichten. Ulrich Meßmer (SPD) sagte, man habe eine "klare Verbesserung der jetzigen Situation" erreicht. Burkhardt Müller-Sönksen (FDP) begrüßte, "dass wir keinen Unterschied zwischen Bundeswehr und NVA machen". Harald Koch (Die Linke) lobte die sachliche Zusammenarbeit, bedauerte aber, dass seine Fraktion von dem Antrag ausgeschlossen wurde. Agnes Malczak (Grüne) forderte eine zügige Umsetzung des Parlamentsbeschlusses. Auch Karin Strenz (CDU) mahnte angesichts des Alters vieler Betroffenen zu schnellem Handeln.