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Die antastbare Sprache

PETITIONSAUSSCHUSS Deutsch in die Verfassung? Die Abgeordnete sehen das mehrheitlich skeptisch

14.11.2011
2023-08-30T12:16:52.7200Z
4 Min

Früher fuhren die Deutschen in die Waschanlage. Heute heißt es Carwash. Früher half ihnen die Informationsstelle weiter. Heute macht das der Servicepoint. Die billigste Kleidung gab es einst im Schlussverkauf. Heute bekommen wir sie beim Sale. Wenn wir einen Kaffee zum Mitnehmen haben wollen, bestellen wir ihn to go. Wir googeln, screenshoten, outsourcen. Wir scannen, managen, chatten. Wir rebooten, brainstormen, chillen. Und verlieren dabei unsere Sprache.

So sieht das der Verein Deutsche Sprache (VDS). Dass man im Supermarkt nicht mehr ohne Englisch einkaufen könne, sei jedoch nur das "I-Tüpfelchen", sagte der Vorsitzende Walter Krämer, Professor für Wirtschafts- und Sozialstatistik an der Universität Dortmund vergangene Woche vor dem Petitionsausschuss. In der Wissenschaft dürften Fördergelder teils nicht mehr auf Deutsch beantragt werden, Vorlesungen würden auf Englisch gehalten. Darin zeige sich ein "dramatischer Bedeutungsschwund und Ansehensverlust der deutschen Sprache", betonte Krämer.

Seine Lösung: der kleine Passus "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch". Aufzunehmen in Artikel 22 des Grundgesetzes. Dort wird auch die Hauptstadt und die Farbe der Bundesflagge festgelegt. Mit der Aufnahme des Satzes in die Verfassung solle die Funktion der deutschen Sprache als wichtigstes Verständigungsmittel anerkannt werden, fordert der VDS - und hat mit dem Verein für deutsche Kulturbeziehungen im Ausland eine entsprechende Petition mit rund 75.000 Mitzeichnern beim Bundestag eingereicht (siehe auch Seite 12). Der Petitionsausschuss tagte öffentlich darüber.

Ebenfalls Gegenstand der Diskussion: eine Petition mit rund 3.000 Mitzeichnern, die sich dafür ausspricht, den gesetzlichen Status der deutschen Sprache unverändert zu lassen. Die Festschreibung des Deutschen als Landessprache sei ein Signal der Abschottung gegen internationale Freunde und Verbündete und in Deutschland lebende Menschen mit Migrationshintergrund, heißt es dort.

Die Diskussion um die neue deutsche Sprachlosigkeit hat die Öffentlichkeit schon einmal beschäftigt: Vor rund drei Jahren stimmte eine Mehrheit auf dem CDU-Parteitag für die Aufnahme von Deutsch in die Verfassung. Eine umstrittene Entscheidung: Bundeskanzlerin Merkel (CDU) bekundete öffentlich ihren Unwillen. Migrantenverbände äußerten sich skeptisch. Auch die FDP war dagegen. Die Forderung fand dann zwar Eingang in die Koalitionsverhandlungen, nicht aber in den Koalitionsvertrag.

»Ein weltoffenes Land«

Die Auseinandersetzung im Petitionsausschuss zeigte, dass die Frage auch heute noch auf Skepsis stößt. Zugleich wurde deutlich, dass es um mehr geht als um Anglizismen, die die deutsche Sprache durchsetzen. Es geht um Integration, um die Frage, was ins Grundgesetz gehört und wie man Sprache verstehen kann.

Ist Sprache ein - dem Wortsinn nach eher statisches - "Gerüst für bestimmte kulturelle Ausdrucksformen", wie es in der VDS-Petition heißt? Oder ist sie einem steten Wandel unterworfen, wie Agnes Alpers (Die Linke) betonte? Sprachkultur werde von allen Menschen einer Gesellschaft entwickelt und Deutschland sei eine multikulturelle Gesellschaft, sagte die Bildungspolitikerin vor dem Petitionsausschuss. Zudem wies Alpers darauf hin, dass gerade Jugendliche mit Migrationshintergrund, die eine gute zweisprachige Erziehung genossen hätten, einen hohen Bildungsstand und gute gesellschaftliche Teilhabe nachweisen könnten.

Es sei nicht so, dass Zuwandererfamilien sich weigerten, die deutsche Sprache zu lernen, betonte auch Sonja Steffen (SPD). Sie wies außerdem auf das "rigide Ausländerrecht" in Deutschland hin, das die halbjährige, erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs verlange.

Migranten seien "ein nicht wegzudenkender Teil unseres modernen, weltoffenen Landes", ergänzte der Hamburger Sprachwissenschaftler Anatol Stefanowitsch, Hauptpetent der Contra-Petition. Mit der Aufnahme von Deutsch als Staatssprache ins Grundgesetz werde diesen Menschen gezeigt: "Ihr gehört nicht zu uns."

"Der Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit ist lächerlich", urteilte der Wissenschaftler Krämer. Wäre die Aufnahme der Landessprache in die Verfassung ausländerfeindlich, wären viele Länder ausländerfeindlich. Allein 17 der 27 EU-Staaten hätten ihre Sprache in der Verfassung festgelegt- darunter Frankreich und Österreich. Sogar Liechtenstein habe die deutsche Sprache in der Verfassung.

Die Situation in diesen Ländern sei eine andere, widersprach Stefanowitsch. So habe sich Deutschland nie über eine Sprache definiert. Von den 17 genannten Staaten legten zudem sieben mehrere Sprachen in ihrer Verfassung fest. Ob es sein könne, dass Österreich und Liechtenstein das Bedürfnis haben, Deutsch als Amtssprache festzulegen, weil sie Österreich und Liechtenstein heißen und eben nicht Deutschland, wollte der integrationspolitische Sprecher der Grünen, Memet Kilic, wissen. Hierzulande legten sowohl das Gerichtsverfassungsgesetz als auch die Verwaltungsverfahrensgesetze Deutsch als Amtssprache fest, betonte er. Aus seiner Sicht müsse das reichen.

Abschreckende Wirkung

Ähnlich deutlich äußerte sich Peter Röhlinger, petitionspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. Er wies auf die zunehmende Internationalisierung von Wissenschaft und Wirtschaft hin. Unter Umständen könne es auf Fachkräfte abschreckend wirken, wenn sie zunächst Deutsch lernen müssten.

Unentschlossen zeigte sich die Union: In ihrer Fraktion gebe es noch keine "einhellige Meinung" zu diesem Thema, sagte Sabine Weiss (CDU). Sie fragte, wie eine Grundgesetzänderung konkret den Bedeutungsschwund der deutschen Sprache aufhalten oder aber den Minderheitenschutz gefährden könne. Zudem wollte sie wissen, ob bei den 17 Staaten die Bildungs- und Integrationspolitik von der Aufnahme der Sprache in die Verfassung profitiere.