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Was Versicherte jetzt wissen müssen

ÜBERBLICK Im Versorgungsstrukturgesetz steckt mehr als Maßnahmen gegen Ärztemangel auf dem Land

05.12.2011
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2 Min

Im Mittelpunkt des vom Bundestag verabschiedeten Versorgungsstrukturgesetz steht zwar die Sicherung einer medizinischen Grundversorgung für alle. Darin stecken jedoch auch zahlreiche Regelungen mit direkten Auswirkungen für die Versicherten. Eine Übersicht:

Elektronische Gesundheitskarte

Die Koalition macht bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Druck. Nur die Krankenkassen, die die Karte bis Ende des Jahres 2012 an mindestens 70 Prozent ihrer Versicherten ausgegeben haben, dürfen im Jahr 2013 ihre Verwaltungskosten im Vergleich zum Vorjahr erhöhen. Die elektronische Gesundheitskarte soll die bisherige Krankenversicherungskarte ersetzen. Auf ihnen sind zunächst nur die Stammdaten der Versicherten festgehalten, also etwa Anschrift und Geschlecht. Später sollen, das Einverständnis des Versicherten vorausgesetzt, die Karten auch als elektronische Patientenakte fungieren, die von jedem behandelnden Arzt eingesehen werden kann.

Familienversicherung

Zeiten des freiwilligen Wehrdienstes oder eines Engagements nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz führen künftig zu einer Verlängerung der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über das 25. Lebensjahr hinaus. Der Verlängerungszeitraum beträgt höchstens zwölf Monate.

Haushaltshilfe

Krankenkassen sollen künftig öfter Haushaltshilfen im Krankheitsfall gewähren. So ist nicht mehr zwingende Voraussetzung, dass im Haushalt ein Kind leben muss, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Kassenpleite

Gesetzlich Versicherte, deren Krankenkasse Insolvenz anmelden muss, sollen von anderen Kassen nicht mehr abgewimmelt werden dürfen. Einer Kasse, die eine Mitgliedschaft ablehnt oder erschwert, droht ein Zwangsgeld von bis zu 50.000 Euro. Von Pleite bedrohte Kassen müssen ihren Mitgliedern acht Wochen vor der Schließung ein Formular mit einer Liste aller Kassen schicken, aus denen sie ihre neue auswählen können. Um die Kasse zu wechseln, muss der Versicherte nur das Formular ausfüllen und abschicken, nicht aber die Geschäftsstelle der Wunschkasse aufsuchen.

Kostenunterrichtung

Auf Antrag der Versicherten sollen die gesetzlichen Krankenkassen diese "über die in einem Zeitraum von mindestens 18 Monaten" in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten informieren. Die Unterrichtung kann auch online erfolgen.

Notdienst-Nummer

Wer dringend einen Arzt braucht, wählt künftig die Telefonnummer 116 117. Unter dieser ist bundesweit der Bereitschaftsdienst zu erreichen.

Wartezeit

"Vermeidbare Wartezeiten" auf einen Facharzttermin sollen "vermindert und die erlebte Versorgungsrealität der Patienten verbessert werden". Dazu ist im Gesetz klargestellt, dass die Aufgabe der kassenärztlichen Vereinigungen "auch eine angemessene und zeitnahe Zurverfügungstellung einer fachärztlichen Versorgung umfasst". Konkretisiert werden soll dies gemeinsam von Ärzten und Kassen.

Darüber hinaus werden Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements dazu verpflichtet, bei einer Anschlussbehandlung des Patienten "für einen zeitnahen Behandlungstermin beim Facharzt Sorge zu tragen".