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Kritik an Linke-Plänen zum Mietrecht

19.12.2011
2023-08-30T12:16:54.7200Z
1 Min

WOHNEN

Die Linksfraktion dringt auf Maßnahmen gegen die soziale Entmischung in den Städten. Der Bundestag überwies am vergangenen Freitag zwei Anträge der Fraktion (17/4837, 17/7847) an den Rechts- beziehungsweise an den Sozialausschuss.

Im ersten Antrag setzt sich die Fraktion dafür ein, "qualifizierte Mietspiegel sowie Heizkostenspiegel flächendeckend" einzuführen. "Ohne wohnwertverbessernde Maßnahmen" sollen Mieterhöhungen "nur im Rahmen des Inflationsausgleichs zulässig" sein, die Höhe der Wohnkosten für angemessenen Wohnraum dürfe "höchstens 30 Prozent des Nettoeinkommens eines Mieterhaushaltes betragen", die generelle Obergrenze solle durch das bundesdurchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen bestimmt werden. Zudem solle die "Umlage der Modernisierungskosten auf die Miete" auf fünf Prozent begrenzt werden.

Die finanziellen Belastungen etwa bei der Wohnungssanierung dürften nicht eins zu eins an die Mieterinnen und Mieter durchgereicht werden", begründete in der Debatte die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Heidrun Bluhm, die Forderungen. Der CDU-Rechtsexperte Jan-Marco Luczak hielt dem entgegen, die geforderten Regelungen führten beispielsweise dazu, dass eine 250 Quadratmeter große Luxuswohnung in bester Innenstadtlage maximal 870 Euro kosten dürfe. Das bedeute die "kalte Enteignung von Vermietern".

Auch die anderen Fraktionen kritisierten wesentliche Teile des Linken-Antrags als unpraktikabel und falsch. SPD- und Grünen-Fraktion machten sich jedoch zugleich für eine Umlage Höchstgrenze der Modernisierungskosten von neun Prozent stark.

Mit ihrem zweiten Antrag strebt Die Linke an, Zwangsumzüge von Hartz-IV-Beziehenden zu weitgehend vermeiden. So sollten im ersten Jahr des Leistungsbezugs "die bisherigen Wohnkosten in voller Höhe übernommen" werden, heißt es in der Vorlage.