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Gesetze Vom Landarzt bis zum Garantiezins

Neue Gesetze Bürger müssen sich 2012 auf umfassende Änderungen einrichten. Legislative überarbeitete mehr als 100 Regelwerke

02.01.2012
2023-08-30T12:17:22.7200Z
8 Min

Wir machen nach meiner festen Überzeugung in Deutschland nicht zu wenig, sondern zu viele Gesetze", hatte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) gleich zu Beginn des vergangenen Jahres gesagt und damit einiges Aufsehen erregt. Er sei "heilfroh, dass es auch Sitzungwochen ohne eine Überfülle von Gesetzgebungabsichten" gebe, so Lammert. Aber auch 2011 wurden nicht gerade wenig Regelwerke umgesetzt: 148 zuvor von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetze wurden verkündet. Einige wichtige Neuerungen, die 2012 in Kraft treten, finden sich in der folgenden Übersicht:

Gesundheit

Jeder Bürger soll auch künftig eine Arztpraxis in der Nähe seines Zuhauses finden. Das zum 1. Januar 2012 in Kraft tretende Versorgungsstrukturgesetz sieht dazu unter anderem höhere Arzthonorare in ländlichen und strukturschwachen Regionen vor. Verbessert werden soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zur Entlastung der Hausärzte sollen die Krankenhäuser stärker in die Notfalldienste einbezogen werden. Zudem entfällt die Residenzpflicht. Landärzte müssen dann nicht mehr dort wohnen, wo sie praktizieren, sondern können in der Stadt leben. Zum Abbau der ärztlichen Überversorgung vor allem in einigen Großstädten können die kassenärztlichen Vereinigungen leichter Praxen aufkaufen. Eingeführt wird ein neuer spezialfachärztlicher Versorgungszweig zur ambulanten Behandlung besonders schwerer oder seltener Erkrankungen wie Krebs oder Multiple Sklerose. Zu dem umfangreichen Gesetzespaket gehört die Reduzierung der "vermeidbaren Wartezeiten" auf einen Facharzttermin. Wenn die eigene Krankenkasse Pleite zu gehen droht, wird für Versicherte der Wechsel in eine neue Kasse erleichtert. Wer dringend einen Arzt braucht, wählt künftig die Nummer 116117. Unter dieser ist bundesweit der Bereitschaftsdienst zu erreichen.

Anti-Terror-Gesetze

Auch mehr als zehn Jahre nach den Terror-Anschlägen vom 11. September 2001 bleiben sie - mit Modifizierungen - erhalten: die sogenannten Anti-Terror-Gesetze, die es den Nachrichtendiensten ermöglichen, bei Banken, Fluggesellschaften und Telekommunikationsunternehmen Auskünfte über Terrorverdächtige einzuholen. Die Nachrichtendienste hatten nach den Anschlägen von New York und Washington die neuen Befugnisse mit dem rot-grünen "Terrorismusbekämpfungsgesetz" erhalten. Mit dem "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" vom Januar 2007 verlängerte und ergänzte die Große Koalition die befristeten Befugnisse. Sie wären am 10. Januar 2012 ausgelaufen, hätte nicht Schwarz-Gelb sie - auch mit den Stimmen der oppositionellen SPD-Fraktion - mit dem Ende Oktober beschlossenen "Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes" mit Ausnahme bestimmter Regelungen um weitere vier Jahre verlängert. Das neue Gesetz tritt am Dienstag kommender Woche in Kraft.

Neu eingeführt wird dann für die Nachrichtendienste des Bundes die Möglichkeit der zentralen Datenabfrage bei Computerreservierungen für Flüge. Auch wird ihnen die Abfrage von Kontostammdaten von Betroffenen ermöglicht. Die bisherige Höchstspeicherfrist von 15 Jahren für personenbezogene Daten "in bestimmten Bereichen der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden" reduziert sich wieder auf zehn Jahre. Bei der Erhebung von Vertragsdaten bei Telediensten im Zusammenhang mit einem Terrorverdacht gibt es eine Mitteilungspflicht an den Betroffenen. Zum Ausbau der parlamentarischen Kontrolle wird die Mitwirkung der sogenannten G10-Kommission des Bundestages bei der Einholung von Auskünften von Fluglinien und von Unternehmen der Finanzbranche ausgeweitet.

Arbeitslose

Arbeitslose sollen vom kommenden Jahr an "passgenauer" gefördert werden. Dies ist das Ziel des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungs- chancen am Arbeitsmarkt, das der Bundestag am 23. September 2011 verabschiedet hat. Im Einzelnen sieht es vor, die Integration in Erwerbsarbeit zu beschleunigen, den Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung neu zu ordnen, die Kompetenzen der Arbeitsvermittler vor Ort zu stärken und Fördermaßnahmen neu zu strukturieren. So wird zum Beispiel der Gründungszuschuss von einer Pflicht- in eine Ermessensleistung umgewandelt und dessen Förderdauer verkürzt.

Rente

Ab 2012 wird es ernst für die umstrittene Rente mit 67. Dann steigt die Altersgrenze für die Jahrgänge 1947 bis 1964 schrittweise um zwei Jahre an. Ab dem Jahrgang 1964 gibt es die Rente ohne Abzüge ohnehin erst ab Vollendung des 67. Lebensjahres. In diesem Jahr geht zunächst der Jahrgang 1947 mit 65 Jahren plus einem Monat regulär in Rente. 2013 müssen dann die nächsten Neurentner, der Jahrgang 1948, zwei Monate länger arbeiten.

Kommunen

Der Bund entlastet die Haushalte der Kommunen ab 2012 bei den Sozialausgaben. Das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen sieht vor, dass der Bund ab 2012 seine Beteiligung an den Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhöht und so die Kommunen bei diesen Ausgaben entlastet. Ab 2013 soll die Bundesbeteiligung in einem zweiten Schritt nochmals steigen, bis 2014 diese Ausgaben vollständig vom Bund übernommen werden. Im Gegenzug senkt der Bund seine Beteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung.

Berufsqualifikationen

Ausländische Berufsqualifikationen sollen künftig schneller und leichter anerkannt werden. Das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" tritt im Frühjahr 2012 in Kraft. Damit soll einerseits die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen verbessert werden, andererseits soll die Integration von Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt gefördert werden. Mit dem Gesetz wurde im Zuständigkeitsbereich des Bundes der Anspruch auf eine individuelle Prüfung geschaffen: Betroffene sollen nun leichter die Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Berufsqualifikationen mit deutschen Referenzqualifikationen prüfen lassen können. Das Gesetz enthält allgemeine Kriterien für die Bewertung und das Überprüfungsverfahren. Zudem werden die Bestimmungen für einzelne Berufsgruppen geregelt.

Haushalt

Zum 1. Januar ist der Bundeshaushalt 2012 in Kraft getreten: Er sieht Einnahmen und Ausgaben von insgesamt 306,2 Milliarden Euro vor. Die Neuverschuldung soll höchstens 26,1 Milliarden Euro betragen. Nach der Schuldenbremse wäre in diesem Jahr eine maximal zulässige Nettokreditaufnahme von 40,49 Milliarden Euro möglich. Für Investitionen sind 26,86 Milliarden Euro eingeplant. Die Einnahmen aus Steuern sollen in diesem Jahr insgesamt 249,19 Milliarden Euro betragen. Wegen des auf 2012 vorgezogenen Rettungsschirms ESM wird es zudem einen Nachtragshaushalt geben.

Verkehr

Die Luftverkehrssteuer für Starts von deutschen Flughäfen ist zum 1. Januar gesenkt worden. Weil die Fluggesellschaften in den EU-weiten Handel mit CO2-Verschmutzungszertifikaten einbezogen werden, wurden die nach Entfernung gestaffelten Steuersätze reduziert. Für kurze Strecken werden daher statt acht Euro rund 7,50 Euro fällig.

Verteidigung

Bundeswehrsoldaten und Zivilbedienstete des Bundes, die während eines Auslandseinsatzes eine schwere Verletzung erleiden, werden seit dem Jahreswechsel deutlich besser versorgt. Gleiches gilt für die Hinterbliebenen getöteter Soldaten und Zivilisten. So erhalten schwer verletzte Soldaten und Zivilisten, deren Erwerbsfähigkeit dauerhaft um 50 Prozent gemindert ist, zukünftig eine einmalige Entschädigungszahlung von 150.000 statt 80.000 Euro. Die Einmalzahlungen an die Ehefrauen und Ehemänner sowie die Kinder getöteter Soldaten und Zivilbeschäftigte steigen von 60.000 auf 100.000. Zudem wird durch das Gesetz der Stichtag für die Anwendung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetz vom 1. Dezember 2002 auf den 1. Juli 1992 vorverlegt. Danach können verwundete Berufssoldaten und Zivilbeschäftigte ab einer Erwerbsminderung von jetzt 30 statt früher 50 Prozent eine Weiterbeschäftigung beantragen.

Familie

Berufstätige haben seit Jahresbeginn die Möglichkeit, mit ihrem Arbeitgeber eine Familienpflegezeit zu vereinbaren, um kranke Angehörige zu pflegen. Ein Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit besteht allerdings nicht. Das seit dem 1. Januar geltende Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sieht vor, dass ein Arbeitnehmer bis zu zwei Jahre lang seine Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden verringern kann. Der Lohn wird in dieser Zeit jedoch nur halb so stark gekürzt wie die Arbeitszeit. Nach Beendigung der Pflegezeit muss der Beschäftigte dann so lange zum verminderten Lohn arbeiten, bis die Differenz ausgeglichen ist. Der Arbeitgeber kann zur Finanzierung der vorgestreckten Lohnzahlung einen zinslosen Kredit beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen. Der Beschäftigte muss allerdings eine Versicherung abschließen, um das Ausfallrisiko für den Arbeitgeber beispielsweise im Fall einer Berufsunfähigkeit abzudecken. Während der Familienpflegezeit genießt der Arbeitnehmer Kündigungsschutz und seine Rentenansprüche bleiben erhalten.

Lebensversicherungen

Der gesetzliche Garantiezins für neu abgeschlossene Lebensversicherungen sinkt auf 1,75 Prozent. Bis Ende 2011 waren es noch 2,25 Prozent. Diese Verzinsung müssen Lebensversicherer auf die Guthaben der Kunden mindestens zahlen. Die meisten Gesellschaften zahlen mehr, senken aber die freiwilligen Zinsen, weil die Renditen für zehnjährige deutsche Staatsanleihen binnen Jahresfrist von 2,3 auf 1,8 Prozent gesunken sind. Die Gelder der Versicherten werden zumeist in Staatstiteln angelegt.

Steuervereinfachung

Der jährliche Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von 920 auf 1.000 Euro erhöht. Außerdem treten eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen zur Steuervereinfachung in Kraft. So wird für volljährige Kinder (in Schul- oder Berufsausbildung) das Kindergeld unabhängig von deren Einkommen gezahlt. Bisher betrug die Höchstgrenze für eigenes Einkommen der Kinder 8.004 Euro. Kinderbetreuungskosten werden steuerlich leichter absetzbar. Die bisherige Voraussetzung, dass beide Elternteile berufstätig sein müssen, entfällt.

Geldwäsche

Der Kampf gegen die Geldwäsche wird intensiviert. Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz werden die Meldepflichten erweitert und die Bußgelder bei Verstößen erhöht. Unternehmen des Finanzsektors und Spielbanken müssen Geldwäschebeauftragte ernennen.

Kranken-/Lebensversicherungen

Die Höhe der Provisionen für Versicherungsvertreter in der privaten Krankenversicherung und der Lebensversicherung wird begrenzt.

Graumarkt

Kapitalanleger auf dem "Grauen Kapitalmarkt" werden besser geschützt, wenn sie ihr Geld zum Beispiel in geschlossenen Fonds anlegen. Anbieter müssen bessere Informationen in Produktinformationsblättern geben. Beratungsgespräche sind zu protokollieren. Verkäufer dieser Produkte müssen sich registrieren lassen und eine Berufshaftpflichtversicherung haben.

Energiewende

Nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima will die Bundesregierung den Ausbau Erneuerbarer Energien noch schneller voranbringen. Seit 1. Januar gelten daher für die Stromerzeugung neue Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Ausbauziele für Erneuerbare Energien wurden dafür erhöht. Danach sollen bis 2020 in Deutschland 35 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien stammen. Bis 2050 sollen 80 Prozent des Stroms aus Energieträgern wie Biomasse, Windkraft oder Photovoltaik gewonnen werden. Besonders stark gefördert werden ab 2012 Windparks auf hoher See. Die Fördersätze für die Solarenergie wurden hingegen um 15 Prozent gekürzt. Auch bei Biomasse und Biogasanlagen wurden Fördersätze gekappt. Damit soll der Anstieg der Stromkosten abgedämpft werden. Die Verbraucher finanzieren mit der EEG-Umlage die Zuschüsse für Anbieter grünen Stroms mit. Die Ökostromumlage soll künftig 3,5 Cent pro Kilowattstunde nicht überschreiten.

Auslandseinsätze

Zehn Jahre nach Beginn des Afghanistan-Einsatzes will die Bundesregierung 2012 den Abzug der Bundeswehr einleiten. Die Mandatsverlängerung (17/8166) im Rahmen des Isaf-Einsatzes steht im Januar auf der Tagesordnung des Parlaments. Die Obergrenze der eingesetzten Bundeswehrsoldaten soll erstmals herabgesetzt werden. Statt derzeit maximal 5.350 Soldaten sollen noch bis zu 4.900 Dienst am Hindukusch tun. Bis Ende 2014 soll die Sicherheit des Landes in den Händen von afghanischer Armee und Polizei liegen.

Neben dem Isaf-Mandat hat der Bundestag über sieben weitere Verlängerungen von Auslandseinsätzen zu entscheiden, darunter im Juni über den KFOR-Einsatz zur Stabilisierung des Kosovo (derzeit bis zu 1.850 Soldaten) und über der Unifil-Einsatz an der Küste des Libanon. Ende des Jahres laufen die Mandate für den Stabilisierungseinsatz in Bosnien-Herzegowina (Eufor, derzeit bis zu 800 Soldaten) und den Einsatz zur Terrorismusabwehr im Mittelmeer-Raum (Operation Active Endeavour) aus. Außerdem entscheiden die Abgeordneten, ob Deutschland weiterhin Soldaten an das Horn von Afrika zur Bekämpfung der Piraterie schickt (EU-Operation Atalanta) und sich weiter an den Stabilisierungsmissionen in Dafur im Sudan (Unamid) und im Südsudan (Unmiss) beteiligt.