Piwik Webtracking Image

Freiheitsrechte versus Bevölkerungsschutz

SICHERUNGSVERWAHRUNG Bis Mitte 2013 muss ein neues Konzept beschlossen sein. Bis dahin gelten Übergangsregelungen

02.01.2012
2023-08-30T12:17:22.7200Z
2 Min

Sicherungsverwahrung für rückfallgefährdete Straftäter - die Diskussion um das Für und Wider, das Wo und Wie wird 2012 weitergehen. Nicht nur in der medialen, gesellschaftlichen, sondern vor allem auch in der politischen Debatte wird das polarisierende Thema erneut für Aufmerksamkeit sorgen. Im Bundestag steht es auf der Agenda des Rechtsausschusses für 2012 ganz oben.

Die Regierungsfraktionen hatten bereits Ende Oktober 2010 den "Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen" (17/3403) in das Parlament eingebracht. Nach der entsprechenden Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (17/4062) vom 1. Dezember 2010 und seiner anschließenden Verabschiedung im Plenum trat das Gesetz damals zwei Tage vor Weihnachten in Kraft.

Schutz der Allgemeinheit

Die Koalition hatte die Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung mit folgender Argumentation heraus beschlossen: Obwohl 2002 die vorbehaltene und 2004 die nachträgliche Sicherungsverwahrung in Deutschland eingeführt worden seien, könne "es in besonderen Konstellationen dazu kommen, dass die Anordnung der Sicherungsverwahrung ausscheidet", obgleich sie angebracht wäre. Das würden aktuelle Gerichtsentscheidungen zeigen. "Ziel ist die Schaffung eines Systems, das einen angemessenen Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern ermöglicht, dabei aber die rechtsstaatlichen Anforderungen an dieses ,letzte Mittel der Kriminalpolitik' wahrt", schrieben die Koalitionsfraktionen.

Zwar wollten sie die Sicherheitsverwahrung auf schwerste Fälle wie Mord oder Vergewaltigung beschränken, um dem Ausnahmecharakter der Maßnahme Rechnung zu tragen. Bereits bei Ersttätern sollte aber die Möglichkeit bestehen, Sicherungsverwahrung anzuordnen, also im Urteil vorzubehalten. Im Mittelpunkt des neuen Gesetzes stand die sogenannte elektronische Fußfessel, die aus dem Gefängnis entlassene Straftäter in bestimmten Fällen tragen sollten. Die Regierung versprach sich davon eine bessere Aufenthaltsüberwachung.

Was folgte, war Ernüchterung: Vier Sicherungsverwahrte hatten Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Am 4. Mai 2011 gab das Bundesverfassungsgericht den Beschwerden statt und erklärte alle Vorschriften zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig. Bis Juni 2013 muss der Gesetzgeber eine neue Regelung suchen. Für sogenannte Altfälle gelten Übergangsregelungen. Das Gericht sah in dem Gesetz unter anderem eine Verletzung des Freiheitsgrundrechts und des Vertrauensschutzgebots und forderte eine völkerrechtsfreundlichere Auslegung des Grundgesetzes.

Sechs Monate nach dem Urteil legte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im Herbst einen neuen Gesetzentwurf vor, "der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eins zu eins umsetzt". Er sei "weitestgehend" mit den Ländern abgestimmt und werde dafür sorgen, "dass die Sicherungsverwahrung künftig als wirksames Instrument erhalten bleibt", teilte die Ressortchefin mit. Nach Auskunft ihres Ministeriums erfolgt derzeit die Ressortabstimmung sowie die Abstimmung mit den Ländern. Zwar stehe noch nicht fest, wann der Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht werde, aber definitiv im Jahr 2012, denn "die Zeit drängt".