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Grünen-Kritik an Asylregelung

30.01.2012
2023-08-30T12:17:24.7200Z
1 Min

ASYL

Die Grünen-Fraktion macht sich für einen "wirksamen Rechtsschutz im Asylverfahren" stark. Die deutsche Regelung, wonach die "aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gegen eine Dublin-Überstellung ausgeschlossen ist", sei mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar", heißt es in einem Antrag der Fraktion (17/8460), den der Bundestag am Donnerstag an die zuständigen Ausschüsse überwies. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem der "Ausschluss des vorläufigen Rechtsschutzes gegen Überstellungen im Rahmen der Dublin-II-Verordnung" aufgehoben wird.

In der Begründung verweisen die Abgeordneten auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der zufolge "ein Schutzsuchender in jedem Fall vor einer Rückführung in einen anderen EU-Mitgliedstaat die Möglichkeit einer effektiven rechtlichen Überprüfung mit aufschiebender Wirkung" haben müsse. Eine solche Möglichkeit gebe es aber nach geltendem deutschen Recht nicht. Nunmehr habe der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) "die vom EGMR vorgegebene Richtung bestätigt". Er habe "entschieden, Artikel Vier der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sei dahin auszulegen, dass es den Mitgliedsstaaten einschließlich der nationalen Gerichte obliege, einen Asylbewerber nicht an einen Mitgliedstaat zu überstellen, in dem er Gefahr läuft, unmenschlich behandelt zu werden". Eine im deutschen Recht enthaltene "unwiderlegbare Vermutung", dass die Mitgliedstaaten die Grundrechte der Asylbewerber beachten, verwerfe der EuGH ausdrücklich. Es erscheine daher "dringend geboten, die menschen- und europarechtswidrigen Bestimmungen des deutschen Rechts aufzuheben".