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Mehr als 20 Ressortchefs

GESCHICHTE Ex-NSDAP-Mitglieder in Bundesregierungen

30.01.2012
2023-08-30T12:17:24.7200Z
2 Min

er "Umgang mit der NS-Vergangenheit" (siehe Beitrag oben) ist auch Gegenstand einer im vergangenen Monat vorgelegten Antwort der Bundesregierung (17/8134) auf eine Große Anfrage der Linksfraktion (17/4126). Wie daraus hervorgeht, waren von den Kanzlern und Bundesministern der seit 1949 amtierenden Bundesregierungen mehr als 20 vorher Mitglieder der NSDAP gewesen: Neben dem früheren Bundeskanzler Kurt-Georg Kiesinger (CDU) gehörten mindestens 23 weitere Mitglieder von Bundeskabinetten vor Ende des Zweiten Weltkrieges mehr oder minder lang der NSDAP an; ein weiterer Bundesminister war den Angaben zufolge vermutlich NSDAP-Mitglied gewesen. Darunter waren sowohl Politiker von CDU und CSU wie von SPD und FDP. Einige der späteren Kabinettsmitglieder gehörten der Partei seit 1933 an, dem Jahr der nationalsozialistischen Machtergreifung; andere wiederum seit 1944. Sieben spätere Mitglieder von Bundeskabinetten hatten der SA angehört und zwei der SS.

Austritt im Jahr 1943

Einer der genannten Ressortchefs, der spätere Bundesfinanzminister Franz Etzel (CDU), trat laut Vorlage noch vor der nationalsozialistischen Machtergreifung im Jahr 1933 aus der NSDAP aus, nämlich 1927. Denselben Schritt vollzog laut Bundesregierung 1943, also noch vor Ende der NS-Herrschaft im Jahr 1945, der spätere Bundesinnen-, Außen- und Verteidigungsminister Gerhard Schröder (CDU).

Keine sicheren Rückschlüsse

Die Bundesregierung betont in der Vorlage zugleich, dass eine bloße Mitgliedschaft in der NSDAP noch keine sicheren Rückschlüsse auf eine tiefere nationalsozialistische Grundeinstellung zulässt. "Auch prominente Einzelfälle wie Oskar Schindler oder der Widerständler Ulrich von Hassell machen anschaulich, dass NSDAP-Mitgliedschaft, für sich genommen, wenig aussagekräftig ist", heißt es in der Antwort.

Im Hinblick auf den Aufbau des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik hat die Forschung laut Antwort "bereits herausgestellt, dass die personellen Kontinuitäten unter den Beamten, also der Anteil an früheren Angehörigen der Behörden des NS-Staates und dementsprechend die Anzahl der Mitgliedschaften in der NSDAP (...) oder ihren Unterorganisationen, hoch waren". Dies sei eine mittelbare Folge der damaligen Entscheidung für die Errichtung eines öffentlichen Dienstes "unter starker Gewichtung des Kriteriums der Verwaltungserfahrung" gewesen.